Nach Angaben des Sozialministeriums ändert das Land die Quarantäne-Regeln in Baden-Württemberg. Schon ab Samstag gelten verschärfte Vorgaben zur Pflicht zur häuslichen Quarantäne.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - In Baden-Württemberg gelten von diesem Samstag an neue Quarantäne-Regeln bei möglichen oder nachgewiesenen Corona-Infektionen. Nach Angaben des Sozialministeriums müssen sich Menschen mit Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns nach der Anordnung oder der Durchführung eines PCR-Tests unverzüglich in Quarantäne begeben. Fällt der Test negativ aus, endet die Quarantäne automatisch. Positiv Getestete müssen sofort in Quarantäne, sobald sie das Testergebnis haben. Bisher begann die Quarantäne erst mit der Aufforderung durch das Gesundheitsamt. Die häusliche Quarantäne endet in der Regel nach zehn Tagen.

 

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Verstöße gegen die Quarantäne werten die Behörden als Ordnungswidrigkeit. Dafür können Bußgelder in Höhe von mehreren Hundert bis einigen Tausend Euro verhängt werden - im Wiederholungsfall sogar von bis zu 25 000 Euro. Für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen beginnt die Quarantäne unverzüglich nachdem diese von dem positiven Test der im Haushalt lebenden Person erfahren haben.

Die Quarantäne endet frühestens 14 Tage (ab dem ersten Dezember frühestens 10 Tage) nach der Testung oder nach dem Symptombeginn der positiv getesteten Person. Das Gesundheitsministerium erklärt, man setze damit eine Empfehlung des Robert-Koch-Institutes um.