Die baden-württembergische Landesregierung hat neue Lockerungen beschlossen. Künftig gibt es bei 7-Tage-Inzidenzen bis zu 35 in der Gastronomie oder beim Sport keine Einschränkungen mehr. Auch für private Treffen und Feiern wie Hochzeiten gibt es neue Regelungen. Ein Überblick.

Stuttgart - Kein Testen, kein Impfnachweis, kein Nachweis über eine überstandene Coronainfektion: In Landkreisen mit Inzidenzwerten bis zu 35 können die Menschen von Montag an ohne den sogenannten 3G-Nachweis Sport treiben, Gaststätten oder Spielhallen besuchen und sich in Freizeitparks oder Bädern tummeln oder einkaufen. Dasselbe gilt für Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen oder Bibliotheken. Auch die Anzahl der Personen wird nicht beschränkt. So sieht es die neue Corona-Verordnung des Landes vor, die am Montag in Kraft treten soll.

 

Keine Beschränkungen gibt es bei den genannten Inzidenzwerten auch für Betriebskantinen und Mensen oder Beherbergungsbetriebe mehr.

Was ist mit der Maskenpflicht im Supermarkt oder in öffentlichen Verkehrsmitteln?

Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wie Supermärkten, öffentlichen Gebäuden, in Bussen und Bahnen und Bahnhöfen bleibt aber grundsätzlich bestehen. Im privaten Bereich und im Freien muss keine Maske getragen werden, außer der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern kann nicht eingehalten werden.

Am Freitag lagen nach Informationen aus dem Sozialministerium alle Landkreise im Südwesten unter einer 7-Tage-Inzidenz von 35, weniger als zehn meldeten 35 Kreise. Die Behörden beobachten einen Rückgang der Fallzahlen, die 7-Tage-Inzidenz lag am Freitag landesweit bei 7,9. Gleichzeitig steigt der Anteil an Infektionen mit der Deltavariante.

Was gilt für Treffen mit anderen Haushalten, für private Feiern oder Hochzeiten?

Nun wird ein Stufenmodell eingeführt, mit dem die Landesregierung die Regeln nachvollziehbarer machen will. In Kreisen mit der Inzidenzstufe 1 (unter 10) dürfen sich maximal 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. In den Stufen 2 und 3 (bis 35 und von 35 bis 50) sind 15 Personen aus vier Haushalten erlaubt, wobei Kinder nicht mitzählen und zusätzlich fünf Kinder weiterer Haushalte dazukommen können.

Private Geburtstage oder Hochzeiten dürfen in der Inzidenzstufe 1 im Freien bis zu 300 Personen ohne 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) gemeinsam feiern. In geschlossenen Räumen müssen sie den 3G-Nachweis vorlegen. In der nächsthöheren Inzidenzstufe 2 gelten die gleichen Vorgaben für 200 Personen.

Welche Regelungen greifen für Theater, Konzerte, Stadtfeste und Sportveranstaltungen?

Veranstaltungen wie Theater, Oper, Konzerte, Filmvorführungen, Stadtfeste, Volksfeste oder auch Betriebsfeiern sind in Inzidenzstufe 1 im Freien mit 1500 Personen und in geschlossenen Räumen mit 500 Personen ohne 3G-Nachweis erlaubt. Wahlweise dürfen 30 Prozent der Platzkapazitäten ohne und 60 Prozent mit Nachweis ausgeschöpft werden.

In Inzidenzstufe 2 liegt die Obergrenze bei 750 im Freien und 250 in geschlossenen Räumen, jeweils ohne Nachweis. Ohne Nachweis darf dann alternativ ein Fünftel der Platzkapazität ausgeschöpft werden. Mit 3G-Nachweis dürfen 60 Prozent der Kapazitäten belegt werden. Die gleichen Vorgaben gelten für sportliche Wettkampfveranstaltungen. Diskotheken dürfen nur in Kreisen mit Inzidenzstufe 1 öffnen und nur eine beschränkte Anzahl von Personen mit 3G-Nachweis einlassen.