Ursprünglich war es alleinstehenden Personen quasi untersagt, im Kreis der Familie oder bei Freunden ins neue Jahr 2021 zu starten. Doch die Landesregierung hat ihre Corona-Verordnung angepasst.

Titelverantwortliche Redakteurin Stuttgarter Nachrichten: Veronika Kanzler (kan)

Stuttgart - Die Landesregierung in Baden-Württemberg erlaubt nun doch Übernachtungen bei Personen aus dem Freundes- und Familienkreis. Gerade für Singles bedeutet diese Lockerung, dass sie die Silvesternacht nicht alleine verbringen müssen. Denn in der ersten Fassung der Landes-Corona-Verordnung waren Übernachtungen nur für Menschen erlaubt, die einen Partner haben. Dies wurde nun von der Landesregierung korrigiert.

 

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Was also ist an Silvester erlaubt? Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten (wobei wie immer Kinder unter 15 Jahren nicht mitgezählt werden) dürfen zusammen Silvester feiern. Die Personen müssen sich vor 20 Uhr in der Wohnung befinden, denn die Ausgangsbeschränkungen gelten auch an Silvester. Wer aber die Nacht über – bis mindestens 5 Uhr – in der Wohnung schläft oder feiert, darf dies tun.