In der neuen Corona-Verordnung, die seit Dienstag gilt, werden die Einschränkungen weiter gelockert. In einigen Bereichen fällt die Maskenpflicht – in anderen bleibt sie jedoch bestehen.

Lokales: Mathias Bury (ury)

Zum 31. Januar hat das Land einmal mehr die Corona-Verordnung geändert. Danach ist nun die Maskenpflicht für Nutzer im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufgehoben. Gleiches gilt für Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen. Und auch im Fernverkehr müssen Fahrgäste in Bahnen und Bussen  künftig keine Schutzmaske mehr tragen, allerdings erst von Donnerstag, 2. Februar, an. Die neue Verordnung gilt bis zum 7. April.

 

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Das Land befinde sich „im Übergang von der Pandemie in die Endemie“, erklärte Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) zu der Neuregelung. Schon bisher habe man im Land, was die Rücknahme von Einschränkungen angeht, ein „stufenweises Vorgehen verfolgt, das sich bewährt hat“. So habe man als eines der ersten Bundesländer schon vergangenes Jahr im November die Isolationspflicht gelockert, so Lucha.

Patienten in Arztpraxen weiter mit Maske

Allerdings lägen einige weitere Corona-Regelungen, etwa die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen, „in der Regelungskompetenz des Bundes“. Gleiches gilt für die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Sie gelten daher auch in Baden-Württemberg weiter.

Und so schreibt der Bund weiter vor, dass Besucher, Patienten und das Personal in Krankenhäusern zum Schutz vor Corona weiter eine FFP2-Maske tragen müssen. Das gilt auch für Rehaeinrichtungen und stationäre Pflegeeinrichtungen. Anders verhält es sich bei ambulante Pflegediensten, hier müssen die alten Menschen und ihre Besucher keine Maske mehr tragen, das Pflegepersonal aber schon. Auch diese Regelungen gelten einstweilen bis zum 7. April.

In einer übersichtlichen Tabelle findet sich die neue Regelung.