Für vollständig Geimpfte soll es in Baden-Württemberg ab September neue Lockerungen geben. Die nochmals geänderte Corona-Verordnung des Landes soll an diesem Montag in Kraft treten

Stuttgart - Die baden-württembergische Landesregierung hat weitere Lockerungen für vollständig geimpfte Menschen im Laufe des Septembers angekündigt. Das Sozialministerium erklärte am Freitag in Stuttgart bei der Verkündung einer neuen Corona-Verordnung mit kleineren Anpassungen: „Nach aktuellem Fortschritt der Impfkampagne wird voraussichtlich zum 15. September 2021 jede Bürgerin und jeder Bürger in die Lage versetzt worden sein, die Zweitimpfung und damit einen vollständigen Impfschutz erhalten zu haben.“ Die Regierung gehe daher derzeit davon aus, „dass in künftigen Regelungen die Eingriffsintensität für vollständig geimpfte Personen weiter reduziert werden kann“.

 

Geänderte Corona-Verordnung soll am Montag in Kraft treten

Die nochmals geänderte Corona-Verordnung des Landes soll an diesem Montag in Kraft treten. Künftig darf bei Großveranstaltungen unter bestimmten Bedingungen maximal die Hälfte der am Veranstaltungsort möglichen Zuschauer zugelassen sein, aber nicht mehr als 25 000 Menschen. Hier arbeitet die Regierung eine Absprache unter den Ländern von Anfang Juli ein. Ab einer Inzidenz von 50 sind solche Veranstaltungen aber weiter verboten. Die Maske kann im Freien abgenommen werden, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gibt. Bei Sportveranstaltungen mit über 5000 Zuschauern gilt ein Alkoholverbot.

Was seit Ende Juni wieder erlaubt ist

Zur Erinnerung: Seit Ende Juni sind wegen der gesunkenen Corona-Infektionszahlen wieder größere Treffen erlaubt und es gibt keine Verbote oder Auflagen mehr in vielen Regionen beim Einkaufen oder Sport, im Schwimmbad oder im Restaurant. So dürfen sich in Regionen mit einer anhaltend stabilen Inzidenz von unter 10 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen 25 Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen. In den beiden höheren Stufen bis zu einer Inzidenz von 35 und 50 dürfen vier Haushalte mit höchstens 15 Personen zusammenkommen. Geimpfte und Genesene zählen laut Verordnung nicht dazu.