Volksfeste, Discobesuche und Prostitution bleiben wegen Corona verboten. Aber das Rätselraten, wie viele Menschen sich öffentlich und privat treffen dürfen, soll nach dem Willen der Landesregierung beendet sein.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Stuttgart - Die Landesregierung hat eine Vereinfachung der Corona-Maßnahmen beschlossen und wird zum 1. Juli die neue Corona-Verordnung in Kraft setzen. Die wichtigste Vereinfachung ist nach den Worten von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), dass kein Unterschied mehr zwischen Treffen im privaten und im öffentlichen Raum gemacht werde. Künftig dürfen sich wieder zwanzig Menschen zusammenfinden; damit ist die bisher gültige Obergrenze von zehn Personen für Zusammenkünfte im öffentlichen Raum aufgehoben, die zuletzt Anlass für Kritik gewesen ist.

 

Dies hat das Landeskabinett am Dienstag beschlossen. Kretschmann hob hervor, dass Großveranstaltungen, bei denen Hygieneregeln „fast nicht oder kaum durchsetzbar“ seien, bis Ende Oktober verboten bleiben – dies gelte vor allem für „klassische Volksfeste“.

Am Abstandsgebot rüttelt die Landesregierung nicht

Justizminister Guido Wolf (CDU), der die Verordnung zusammen mit Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) überarbeitet hatte, betonte, dass es der Landesregierung mit der Neufassung vor allem um Vereinfachung und Transparenz gegangen sein. „Verboten bleiben Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern, Diskotheken und Prostitution. Alles übrige ist unter den klar strukturierten Bedingungen der neuen Corona-Verordnung erlaubt“, so der Justizminister, die die Schaffung von mehr Rechtssicherheit als ein zentrales Ziel der Neufassung herausstellte. An der Abstandsregel von 1,50 Metern ändert sich demnach nichts.

Ausgenommen von der Abstandsregel werden aber, wie die Landesregierung schon vor einer Woche bekannt gemacht hat, Schulen und Tagesstätten. Darüber hinaus hat die Landesregierung die Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken, die schon bisher gilt, in die Hauptverordnung zu Corona aufgenommen. Sozial-, Kultus-, Wissenschafts- und Innenministerium sollen ihre Unterverordnungen überarbeiten.

Profitieren sollen von der Neuregelung auch die Messeveranstalter im Land. Von 1. September an sollen nach dem Willen der Landesregierung auch größere Messen im Land wieder stattfinden dürfen, erklärte Wirtschaftsministerin Nicole Hofmeister-Kraut (CDU) nach der Kabinettssitzung. Voraussetzung seien die Beachtung der allgemeinen Hygienevorschriften sowie eine Spezialverordnung für Messen, die derzeit erarbeitet wird.