3G öffnet in Baden-Württemberg fast alle Türen. Nur nicht die zu Clubs und Discos. Dort müssen auch geboosterte Gäste einen tagesaktuellen Coronatest vorlegen. Was sich ab Mittwoch ändert.

Stuttgart - In Baden-Württemberg gilt von diesem Mittwoch an die neue Coronaverordnung. Das Kabinett hat sie am Dienstag beschlossen. Das Land ist in der Warnstufe und wird sich nach Einschätzung von Sozialminister Manfred Lucha ( Grüne) voraussichtlich „stabil in der Warnstufe bewegen“.

 

Wann ist die Warnstufe erreicht?

Die Warnstufe beginnt, wenn die Hospitalisierungsinzidenz bei 4 liegt oder 250 oder mehr Covidpatienten auf Intensivstationen behandelt werden. Am Dienstag betrug die Hospitalisierungsinzidenz 7,7, auf Intensivstationen wurden 288 Menschen behandelt.

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Alarmstufe 2 entfällt

Das Land bleibt zwar beim Stufenmodell, es gibt aber nur noch die Basis-, die Warn- und eine Alarmstufe. Alarmstufe 2 entfällt. Sie habe Beschränkungen vorgesehen, für die es vom 24. Februar an keine rechtliche Grundlage mehr gebe, erklärte Gesundheitsminister Lucha. Dafür wäre ein Beschluss des Landtags notwendig. Lucha ist aber zuversichtlich, dass strengere Maßnahmen nicht mehr notwendig werden. Die verbliebene Alarmstufe würde in Kraft treten, wenn die Hospitalisierungsinzidenz 15 beträgt und gleichzeitig 390 und mehr Covidpatienten auf der Intensivstation liegen.

3G in der Warnstufe

In der Warnstufe gilt in den meisten Bereichen die 3G-Regelung, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Zum Beispiel in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, im Kulturbereich oder auf Messen. Wer etwa im Restaurant Speisen und Getränke abholen will, für den gelten keine Einschränkungen außer der Maskenpflicht. Auch im Einzelhandel muss lediglich die Maske getragen werden.

Keine Beschränkungen in Gottesdiensten

Für religiöse Veranstaltungen gelten außer der Maskenpflicht keine Beschränkungen.

Keine Ausgangssperren mehr

Die in der bisherigen Coronaverordnung vorgesehenen lokalen Ausgangsbeschränkungen entfallen.

Sonderregelung für Clubs

Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Zutritt haben aber nur Gäste, die geimpft oder genesen sind und einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können. Die Testpflicht gilt auch für Menschen mit Auffrischungsimpfung, betonte Sozialminister Lucha. Er sprach von einer „2G-plus-plus-Regelung“. In den Clubs herrscht Maskenpflicht. Auf der Tanzfläche dürfe die Maske abgenommen werden.

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Maskenpflicht gilt weiter

In geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen müssen Menschen über 18 Jahren FFP2-Masken tragen. Sollte im Freien nicht dauerhaft das Abstandsgebot eingehalten werden können, sind draußen medizinische Masken Pflicht.

Obergrenzen für Veranstaltungen

Innenräume dürfen in der Warnstufe bis zu 60 Prozent ausgelastet werden, die Obergrenze liegt bei 6000 Personen. Bei Veranstaltungen im Freien darf die Kapazität bis zu 75 Prozent genutzt werden, maximal sind 25 000 Besucher zugelassen. Käme das Land in die Basisstufe, würden Zugangsbeschränkungen entfallen, sagte Kretschmann.

Warum gelten die Regeln in Baden-Württemberg früher als anderswo?

In der Bund-Länder-Konferenz haben der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten die meisten der Lockerungen zum 4. März beschlossen. In Baden-Württemberg gelten sie ab Mittwoch. Die Coronaverordnung ist ausgelaufen, man habe nicht wegen einer Woche einen weiteren Schritt machen wollen, sagte Kretschmann. Die Entwicklung der Pandemie erlaube das.

Tests in Schulen und Kitas

Das Kabinett hat am Dienstag auch die Testpflicht an Schulen und in Kindertagesstätten bis zu den Osterferien verlängert.

Wann endet die Maskenpflicht in Schulen?

Wahrscheinlich entfällt die Maskenpflicht an den Schulen nach den Osterferien. „Ich sehe vor Ostern noch keine Lockerung der Maskenpflicht“, sagte Kretschmann. Auch Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) will noch abwarten. Die Inzidenz in Kindergärten und Schulen sei hoch. „Von daher sind wir da auch noch im Bereich der Umsicht und Vorsicht und schauen, was wir an Möglichkeiten bekommen“, sagte sie. Die bundesweite Rechtsgrundlage für die Corona-Auflagen läuft am 20. März aus.