Maske statt Quarantäne. Was sich durch die neuen Coronaregeln an den Schulen in Baden-Württemberg jetzt ändert.

Wer positiv auf Corona getestet ist, muss in Baden-Württemberg jetzt nicht mehr in Quarantäne. Das gilt auch für die Schulen. Doch Daniel Hager-Mann, der Amtschef von Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne), empfiehlt dennoch dringend: „Wer krank ist, soll zu Hause bleiben“. Er schreibt an die Schulen im Land: Schülerinnen und Schüler, die Krankheitssymptome zeigen „sollten auf einen Schulbesuch verzichten“. Das gilt auch für Lehrkräfte und – wie Hager-Mann betont – „unabhängig davon, ob die Person mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger infiziert ist“. Auch wer positiv ist und keine Symptome zeigt, kann sich krank melden, erklärt das Kultusministerium.

 

Wo gilt die Maskenpflicht?

Wer coronapositiv in die Schule kommt, muss entweder eine medizinische oder eine FFP2-Maske tragen. Das gilt in Innenräumen, „wenn ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist“ und im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Infizierte, die keine Maske tragen, dürfen nicht in die Schule kommen. „Die Teilnahme am Präsenzbetrieb ist ausgeschlossen“, wenn die Maskenpflicht nicht eingehalten wird, schreibt des Kultusministerium. Dabei sei es unerheblich aus welchen Gründen keine Maske getragen werde.

Was ist mit Sport- und Musikunterricht?

Vom Sportunterricht rät das Ministerium Infizierten ab. Wenn Schüler dennoch mitmachen wollen, müssen sie durchgehend eine Maske tragen. Singen ist in Innenräumen mit Maske erlaubt. Musizieren mit Blasinstrumenten ist für die Zeit der Maskenpflicht ausgeschlossen.

Was gilt für Prüfungen?

Positiv getestete Schülerinnen und Schüler können mit Maske an den Prüfungen teilnehmen. Wer das nicht möchte, kann sich entschuldigen. Die Lehrer entscheiden, ob Tests nachgeholt werden müssen. Für die Entschuldigung muss ein positiver PCR-Test oder ein positiver Schnelltest vorgelegt werden. Ein Selbsttest genügt nicht.

Neue Regeln für SBBZ

An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird die Testpflicht entfallen, heißt es in dem Brief an die Schulen. Es sollen aber zwei Tests pro Schulwoche für Schüler und Personal angeboten werden – unabhängig davon, ob die Schüler und Lehrer Symptome zeigen.