Neue Entwicklungen im Turnskandal Das steckt hinter den Ermittlungen gegen die Spitzen von STB und DTB

Das Stuttgarter Kunstturnforum – seit mehreren Monaten im Fokus der Ermittlungen im Turnsport der Frauen. Foto: Baumann

Bisher wurde nur gegen Trainer ermittelt – jetzt weitet die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen im Turnskandal auf die Verbands-Oberen aus. Es gibt eine Rücktrittsforderung.

Sport: Marco Seliger (sem)

Die Ermittlungen rund um den Missbrauchsskandal am Stuttgarter Kunstturnforum (KTF) bekommen einen neuen und womöglich entscheidenden Aspekt – denn sie nehmen noch größere Züge an. So erfassen die Untersuchungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft nun auch die Spitze des Deutschen Turner-Bundes (DTB) und Verantwortliche des Schwäbischen Turnerbunds (STB).

 

Wie der DTB zunächst selbst mitteilte, sind die Ermittlungen ausgeweitet worden und richten sich auch gegen den Verbandspräsidenten Alfons Hölzl und Sportvorstand Thomas Gutekunst. „Der Präsident und der Vorstand des DTB haben das Präsidium hierüber unterrichtet“, teilte der DTB mit.

Hölzl zeigte sich in einer eigenen Stellungnahme überrascht und sieht keinen Anlass, von seinem Amt zurücktreten oder es ruhen zu lassen. „Mein Fokus liegt weiterhin auf einer verantwortungsvollen und störungsfreien Amtsausübung im Interesse des Verbandes“, erklärte Hölzl.

SPD-Mann Binder fordert Hölzls Rücktritt

Eine erste Rücktrittsforderung an Hölzl gib es bereits – sie kommt von Sascha Binder, dem parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion. „Präsident Hölzl sollte umgehend zurücktreten“, teilt Binder in einer Stellungnahme mit: „Es gilt unbestritten die Unschuldsvermutung – allerdings hat Hölzl auch die Verpflichtung, einer notwendigen Aufklärung nicht im Wege zu stehen. Als Präsident des DTB hat er die gerade auch innerhalb des Verbandes bislang eher behindert als befördert. (…). Nun ist Hölzl auch formal befangen und damit in diesen Zeiten nicht mehr tragbar.“

Hölzl wiederum sagte zu, mit den Ermittlungsbehörden in vollem Umfang zu kooperieren. Er betonte in der Mitteilung, die sein Anwalt verbreitete, dass für ihn wie für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung gelte.

Der DTB indes erklärte in seiner Mitteilung, er habe seine Anwälte beauftragt, die derzeit vorliegenden Informationen der Staatsanwaltschaft Stuttgart kurzfristig zu prüfen. „Erst auf dieser Grundlage kann der DTB über das weitere Vorgehen entscheiden“, hieß es. Auch der Verband wies darauf hin, dass für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung gelte.

Zuvor hatte bereits der STB mitgeteilt, dass die Ermittlungen ausgeweitet worden seien und sich auch gegen Funktionsträger des Landesverbandes richteten. „Den Funktionsträgern wird vorgeworfen, ihrer organisatorischen Verantwortung nicht gerecht geworden zu sein“, hieß es in der Mitteilung.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart äußerte sich auf Anfrage unserer Redaktion am Dienstagmittag zu den Hintergründen der neuen Ermittlungen. In einer Stellungnahme hieß es, dass gegen ein Mitglied des Präsidiums, einen leitenden sowie zwei ehemalige leitende Mitarbeiter/-innen des DTB Ermittlungsverfahren jeweils wegen des Verdachts der teils versuchten, vorsätzlichen Körperverletzung und der Nötigung in jeweils mehreren Fällen durch Unterlassen eingeleitet worden seien.

Ermittlungen gegen STB-Verantwortliche

Zudem seien gegen ein aktuelles und ein ehemaliges Mitglied des Präsidiums sowie gegen zwei aktuelle und einen ehemaligen Mitarbeiter/-innen in leitender Funktion beim STB Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der, teils versuchten, vorsätzlichen Körperverletzung und der Nötigung in jeweils mehreren Fällen durch Unterlassen eingeleitet worden.

Sowohl gegen den STB als auch gegen den DTB, so die Staatsanwaltschaft weiter, sei ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Die Behörde betonte weiter, dass sie weitere Einzelheiten zum Ermittlungsstand derzeit nicht mitteilen könne, da die Untersuchungen weiter andauern.

Fakt ist: Bei den neuen Ermittlungen gegen Verantwortliche des STB und DTB geht es um eine mögliche Unterlassung – also darum, ob und inwieweit die Verantwortlichen bei den möglichen Vorkommnissen und angeblichen Verfehlungen seitens der beschuldigten Trainer am Stuttgarter KTF hätten einschreiten oder sie verhindern können.

Der STB wies die Vorwürfe gegen seine Funktionsträger zurück und betonte ebenfalls, dass bis zum Abschluss der Untersuchungen die Unschuldsvermutung gelte.

Bisher hatten sich die Ermittlungen rund um den Turnskandal nur gegen Trainer gerichtet. Als personelle Konsequenzen hatte der STB Trainer von ihren Aufgaben entbunden.

Hintergrund der Untersuchungen sind die Vorwürfe von ehemaligen und aktuellen Sportlerinnen über die Zustände in der Trainingsarbeit am KTF. Diese Vorwürfe hatten rund um den Jahreswechsel 2024/25 in „systematischem körperlichem und mentalem Missbrauch“ gemündet. Anfang Februar des vergangenen Jahres schaltete sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in die begonnene Aufarbeitung ein und durchsuchte Räumlichkeiten beim STB und beim DTB sowie später auch am Olympiastützpunkt in Stuttgart. Sie ermittelt gegen eine Trainerin und einen Trainer unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung und wegen des Verdachts der versuchten vorsätzlichen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall seit mehr als zehn Monaten.

Niederlagen vor dem Arbeitsgericht

Der STB wiederum hatte Ende des vergangenen Jahres vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht eine weitere Niederlage erlitten. Der zuständige Richter gab dem Trainer recht, der gegen seine Kündigung vonseiten des STB geklagt hatte. Die Kündigung ist damit unwirksam. In der Begründung hieß es, dass die Kündigungsgründe zu pauschal und ohne konkrete Angaben von Betroffenen geschildert seien.

Die Begründung geriet damit nahezu deckungsgleich zu jener, mit der Anfang November des vergangenen Jahres bereits einer Trainerin recht gegeben wurde. Sie war mehr als 25 Jahre lang im KTF angestellt, das der STB im Neckarpark betreibt – und hatte am Arbeitsgericht ebenfalls gegen ihre Kündigung geklagt. Gegen dieses Urteil hat der STB beim Landesarbeitsgericht bereits Berufung eingelegt. An der konkreten Berufungsbegründung seitens des Verbandes wird noch gearbeitet.

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