Neue Ermittlungen gegen Inspekteur Renner nun auch unterm Verdacht der Bestechlichkeit

Nach dem Freispruch droht ihm neuer Ärger: Andreas Renner im Landgericht. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Gerade erst freigesprochen, sieht sich der Polizeiinspekteur Andreas Renner mit neuen Ermittlungen konfrontiert: Die Staatsanwaltschaft untersucht den Verdacht der Bestechlichkeit. Es geht um ein heikles Telefonat.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Paukenschlag in der Affäre um den vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochenen Inspekteur der Polizei: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Andreas Renner (50) jetzt wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Ein Sprecher bestätigte unserer Zeitung die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens, nannte aber keine Einzelheiten dazu.

 

Hintergrund ist ein Video-Telefonat, das der ranghöchste Polizist nach dem Kneipenabend mit jener jungen Kollegin geführt hatte, die ihn beschuldigt hatte. Darin soll er sinngemäß gesagt haben, eine private Beziehung mit ihm werde der Hauptkommissarin beruflich auf keinen Fall schaden. Er werde sie vielmehr sicher durch die Aufstiegsprüfung für den höheren Dienst bringen.

Vorteil für Diensthandlung versprechen lassen?

Wie früher schon die Beamtin sieht darin nun auch die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht auf Bestechlichkeit. Strafbar ist es nach dem einschlägigen Paragrafen, wenn ein Amtsträger sich für eine Diensthandlung einen Vorteil versprechen lässt und dadurch seine Pflichten verletzen würde. Bereits zu Beginn des Verfahrens gegen Renner hatte die Staatsanwaltschaft dies geprüft, aber keinen Verdacht gesehen. Daraufhin versuchte die Beamtin, wegen des Telefonats über das Oberlandesgericht (OLG) Ermittlungen zu erzwingen – wegen Nötigung und Bestechlichkeit. Das OLG wies dies ebenso aus formalen Gründen zurück wie den Antrag des Inspekteurs, gegen die Frau wegen des heimlichen Mitschnitts zu ermitteln.

Nach Ansicht des OLG war die Beamtin nicht befugt, einen Antrag auf Klageerzwingung zu stellen. Sie sei nämlich nicht „Verletzte“ der behaupteten Straftat. Der entsprechende Paragraf schütze keine Individualinteressen, „sondern das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes“.

Urteil wird unter Verschluss gehalten

Bei der Aufnahme der neuen Ermittlungen könnte auch das Urteil des Landgerichts Stuttgart eine Rolle spielen, das Renner vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen hatte. In der schriftlichen Begründung wird dem Vernehmen nach der Verdacht der Bestechlichkeit kurz thematisiert. Das Urteil wird bisher unter Verschluss gehalten, ein Antrag unserer Zeitung auf Herausgabe blieb bisher ohne Reaktion. Von Renners Anwälten war zunächst keine Stellungnahme zu den neuen Ermittlungen zu erhalten. Wegen zweier weiterer Vorwürfe sind noch Verfahren gegen ihn anhängig.

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