Die Eckpunkte der neuen Grundsteuer in Baden-Württemberg stehen fest. Der Bund der Steuerzahler warnt vor steigenden Belastungen. Vor allem für Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern.

Stuttgart - Der Bund der Steuerzahler rechnet bei dem neu geplanten Modell für die Grundsteuer im Südwesten mit massiven Belastungen für Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern. Landeschef Zenon Bilaniuk sagte in Stuttgart, es sei zu befürchten, dass es bei der Reform zahlreiche Verlierer geben werde. Der Eigentümer zahlt die Steuer, die er dann auf die Mieter in der Regel umlegt. Bilaniuk verwies auf aktuelle Beispielberechnungen des Verbands für zehn Kommunen im Land.

 

Die grün-schwarze Landesregierung setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung sein sollen. Dabei soll den Angaben zufolge über die Höhe der Steuermesszahl erreicht werden, dass Eigentümer von Wohngebäuden nicht übermäßig belastet werden. Der Gesetzentwurf befinde sich in der Abstimmung, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums.

In Böblingen schnellt die Grundsteuer in die Höhe

Nach Angaben des Verbands schnellt nach dessen Berechnung in Böblingen die Grundsteuer von bisher 127,76 auf 926,45 Euro in die Höhe, was ein Plus von 625,15 Prozent ergibt. In Leonberg steigt der Betrag von 329,48 auf 1 823 Euro an (plus 453,30 Prozent) oder in Mannheim von 500,34 auf 693,21 Euro (plus 38,55 Prozent). Nur in Loffenau bei Rastatt muss demnach weniger gezahlt werden. Hier sinke die Grundsteuer von 593,05 auf 219,53 Euro, ein Rückgang um 59,28 Prozent.  

Bilaniuk übte harsche Kritik. Zwar sei bei der Diskussion immer wieder die Absicht bekundet worden, eine aufkommensneutrale Lösung anzustreben, dies könne aber nur gelingen, wenn die Gemeinden bei der Festlegung der neuen Hebesätze ab 2025 mitmachten. „Dies dürfte wegen der langwierigen Folgen der Corona-Krise eher ein Wunschdenken sein.“

Jährlich fast zwei Millionen Euro durch Grundsteuer

Es dürfte weiterhin kaum vermittelbar sein, wenn die Besitzer eines kleinen alten Häuschens genauso viel Grundsteuer zahlen sollten, wie die Besitzer eines großzügigen Neubaus auf einem Grundstück gleicher Größe und gleicher Lage. „Diese Konstellation ist weit verbreitet, denn derzeit findet bei vielen Gebäuden aus den 50er Jahren mit vergleichsweise großen Grundstücken ein Generationswechsel statt, infolgedessen es zu An- und Neubauten auf den Grundstücken kommt.“

Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuer-Gesetz beschlossen, für das sich Grüne und CDU in Baden-Württemberg aber wenig begeistern können. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden. Nach dem neuen System soll die Grundsteuer ab 2025 berechnet werden. Die Grundsteuer zahlt jeder Hauseigentümer. Die Kommunen im Südwesten nehmen daraus jährlich 1,8 Milliarden Euro ein.