Möglich macht dies die Grundsteuerreform. Durch sie haben Kommunen seit Anfang dieses Jahres einen zusätzlichen Hebel in die Hand bekommen, ihre Einnahmen zu erhöhen.
Die Stadt hofft auf mehr Wohnraum
Aus Sicht der Herrenberger Stadtverwaltung, die die Einführung verschiedener Steuern, darunter die Verpackungssteuer, die Zweitwohnungssteuer sowie die Bettensteuer geprüft hat, bietet die Grundsteuer C womöglich sogar einen doppelten Nutzen: Neben den höheren Einnahmen könnten dadurch auch zusätzliche Grundstücke bebaut werden.
So ließe sich die in der Gäustadt ebenfalls vorhandenen Wohnraumknappheit etwas lindern. Daher schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, vom 1. Januar 2027 an die Grundsteuer C mit einem Hebesatz von 500 Prozent einzuführen.
Dies wäre eine Verdopplung des voraussichtlich dann gültigen Hebesatzes für die Grundsteuer B. Vorgesehen ist, dass dieser ab 2026 von aktuell 225 auf 250 Prozent steigen wird. Bei rund 250 Grundstücken, die in diese Kategorie fallen, rechnet die Verwaltung mit Mehreinnahmen von etwa einer halben Million Euro.
Der Kämmerer verweist auf einen massiven Wertgewinn
Kämmerer Tim Deininger wies in der Vorberatung im Finanzausschuss auf den vergleichsweise massiven Wertgewinn der Grundstücke hin, die deren Eigentümer nach der vor Jahrzehnten erfolgreichen Baulandumlegung erzielt hätten.
Wäre die einst landwirtschaftliche Fläche nicht zum Wohngebiet geworden, hätten die einst gezahlten Erschließungsbeiträge auf dem Bankkonto in der Zwischenzeit erheblich weniger eingebracht. An dieser Wertsteigerung soll die Allgemeinheit nun mehr teilhaben, findet Tim Deininger. Aufgrund der erhofften Lenkungswirkung bei der Bereitstellung von Bauland sieht auch Finanzbürgermeister Stefan Metzing die Grundsteuer als „am verfolgenswertesten“. Von der gleichzeitigen Einführung weiterer Steuern rät er ab.
Der Finanzausschuss ist geteilter Meinung
Der Pläne der Verwaltung stieß im Finanzausschuss auf ein geteiltes Echo. So bekannte Markus Speer (CDU), dass er sich mit dem Vorschlag „momentan noch schwer“ tue. Trotz der angespannten Haushaltslage dürften „die Bürger nicht aus den Augen“ verloren werden, betonte er. Zudem habe die Grundsteuerreform bereits zur erheblichen Erhöhung der zu zahlenden Beträge für unbebaute Grundstücke geführt.
Positiv fielen dagegen die Einschätzung von Pauline Rist-Nowak (Frauenliste) aus, die wenig Mitleid mit den Eigentümern hätte, wenn diese die „Baulückensteuer“ entrichten müssten. Durch Bebauung könnten sie diese abwenden, befand sie. Auch Metzing betonte, dass dies der Weg wäre, mit dem sich diese Steuer „idealerweise mittelfristig selbst abschafft“.
Aus Sicht von Thomas Deines (Freie Wähler) ist es legitim, „die Enkelgrundstücke schärfer in den Blick zu nehmen“, auch wenn man sich damit „sicher keine Freunde bei den Eigentümern macht“. Für zukünftig zugeteilte Grundstücke in frisch ausgewiesenen Baugebieten regte er jedoch eine Karenzzeit von mehreren Jahren an, in der die neuen Baulandbesitzer von der erhöhten Grundsteuer C ausgenommen sind.
Das letzte Wort hat der Gemeinderat
Deines und Bodo Philipsen (SPD) unterstrichen, dass diese erhöhte Grundsteuer der einzige Hebel für Baulücken bei alten Bebauungsplänen sei, der zur Aktivierung von Flächen führen könnte. Auch Lea Wehe (Grüne) begrüßte es, dass über diese Maßnahme „zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden können“.
Ob die Grundsteuer C in Herrenberg tatsächlich eingeführt wird, entscheidet der Gemeinderat voraussichtlich an diesem Dienstag.