Neue Knöllchen in Aidlingen Wer auf der falschen Seite parkt, muss zahlen
Wer in Aidlingen entgegen der Fahrtrichtung parkt, muss jetzt mit einem Strafzettel rechnen. Das ist Teil der Neuaufstellung der Polizeibehörde vor Ort.
Wer in Aidlingen entgegen der Fahrtrichtung parkt, muss jetzt mit einem Strafzettel rechnen. Das ist Teil der Neuaufstellung der Polizeibehörde vor Ort.
Wer sein Auto in Aidlingen (Kreis Böblingen) entgegen der Fahrtrichtung parkt, muss seit Kurzem mit einer Geldstrafe rechnen. Das hat die Gemeinde mitgeteilt.
Als Begründung gibt ein Vertreter des Gemeindevollzugsdienst an, dass das Linksparken seit jeher eine Ordnungswidrigkeit darstelle, die in der Regel mit einer Geldstrafe von 15 Euro geahndet wird – allerdings bislang nicht konsequent. Das soll sich nun ändern.
Seit dem vergangenen Jahr hat die Polizeibehörde in Aidlingen eine neue Leitung. Mit dem Wechsel kam auch eine Neustrukturierung, speziell im Außendienst. „Dies hat unter anderem dazu geführt, dass die Verkehrssicherheit als einen der wichtigsten Schwerpunkte definiert wurde“, sagt Max Rudolphi von der Aidlinger Polizeibehörde. Dabei sei die Verfolgung von Verstößen überprüft und angepasst worden.
Dass Linksparken verboten ist, liegt daran, dass man in Deutschland auf der rechten Seite fährt. „So wird es beispielsweise den meisten Verkehrsteilnehmern so gehen, dass sie bei einem Rechtsfahrgebot nicht damit rechnen, dass von links ein Auto losfährt“, so Rudolphi. Das führe zu Unfallrisiken. Man habe „die dringende Notwendigkeit“ gesehen, solche Verstöße gezielt zu ahnden.
Es gibt bestimmte Straßen, in denen das Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt ist – unter anderem in Einbahnstraßen oder Straßen mit Schienen auf der rechten Seite. Auch in verkehrsberuhigten Straßen, die umgangssprachlich als Spielstraßen bezeichnet werden, ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung in markierten Stellflächen erlaubt.
Die neue härtere Linie komme nicht aus dem Nichts, betont der Sprecher. Über mehrere Monate habe das Ordnungsamt an die Einwohnerinnen und Einwohner des Ortes geschrieben, um über die Gefahren des Linksparkens aufzuklären. Auch habe der Außendienst an entgegen der Fahrtrichtung parkenden Autos eine Infokarte hinterlassen. Darauf wird darauf hingewiesen, dass das Linksparken nicht erlaubt ist.