Schlösser, Gärten und Museen mit Kindern gratis oder günstiger besuchen – das macht der Landesfamilienpass seit vierzig Jahren möglich. Seit diesem Jahr können Kinder den Pass auch mit Oma, Opa und anderen nutzen. Doch welche Familien haben eigentlich Anspruch darauf?

Stuttgart - Ferienzeit ist Familienzeit. Und während viele Eltern den großen Urlaub planen, müssen sich manche mit Ausflügen in die nähere Umgebung begnügen. Für kinderreiche Familien und solche mit besonderem Bedarf bietet das Land seit nun vierzig Jahren den Landesfamilienpass an. Familien mit Pass und der zugehörigen Gutscheinkarte können Baden-Württembergs Schlösser, Gärten und Museen, viele Freizeitparks und andere Ausflugsziele kostenlos oder zum ermäßigten Preis besuchen.

 

Seit der Einführung des Passes wurde nicht nur das Angebot an Ausflugszielen ausgebaut. Auch Familien sind heute anders: Viele Kinder zählen heute nicht mehr allein Vater, Mutter und Geschwister zu ihren engen Bezugspersonen. Oft kommen neue Partner und Stiefgeschwister hinzu oder die Großeltern werden stärker in die Betreuung der Kinder einbezogen. Zum Jubiläum reformierte das Sozialministerium deshalb den Landesfamilienpass: Mit den neuen Pässen, die es seit Anfang des Jahres gibt, kann sich die Ausflugsgruppe flexibler zusammensetzen als zuvor. Bis zu vier zusätzliche Begleitpersonen dürfen eingetragen werden. Dadurch profitieren nun zum Beispiel auch Oma und Opa, erwachsene Geschwister oder ein getrennt lebender Elternteil vom Familienpass, wenn sie die Kinder auf den Ausflügen begleiten. Bisher war das den Erwachsenen vorbehalten, die mit den Kindern zusammenleben.

Wer den Pass bekommt, hängt nicht nur vom Einkommen ab

Das Grundkonzept bleibt aber gleich: Freien Eintritt oder eine Ermäßigung bekommen höchstens zwei Erwachsene mit den Kindern. Bis Ende Juni wurden bereits 60 000 neue Pässe an die Kommunen ausgegeben – so viele wie sonst im gesamten Jahr. Da außerdem die alten Pässe weiter genutzt werden können, lässt dies laut Ministeriumsvertretern auf eine rege Nutzung des neuen Angebots schließen.

Im Sozialministerium will man mit der Neuerung das Angebot stärker von den Kindern her denken. Das entspricht dem schon länger verfolgten Ansatz in der baden-württembergischen Familienpolitik, der von einem umfassenden Verständnis von Familie ausgeht: Familie ist überall, wo Kinder leben. Auch andere familienpolitische Maßnahmen sollen laut Auskunft des Ministeriums dazu beitragen, dass die Vielfalt der Familienformen Berücksichtigung findet. So lege zum Beispiel das neugeregelte Familienbildungsprogramm einen Schwerpunkt auf Familien in besonderen Lebenssituationen wie bei Alleinerziehenden oder Familien mit sehr jungen Eltern.

Den Familienpass bekommen Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern unabhängig vom Einkommen. Familien in besonderen Lebenslagen erhalten den Pass schon ab dem ersten Kind. Dazu gehören Alleinerziehende, Eltern mit einem schwerbehinderten Kind, Familien, die Hartz-IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Egal, wer die Kinder dann begleitet: Für alle Ziele auf der Liste reichen die Ferientage nicht aus.