Viele Menschen nutzen Minijobs, um sich etwas hinzuzuverdienen oder überhaupt etwas Geld in der Kasse zu haben. Schon bald steigt die Obergrenze für Minijobs von heute 450 auf künftig 520 Euro. Mit welchen Folgen?

Geld/Arbeit: Daniel Gräfe (dag)

Oft unkompliziert und in der Praxis meist steuerfrei: Viele nutzen Minijobs, um sich etwas dazuzuverdienen oder überhaupt etwas in der Kasse zu haben. Noch liegt die Verdienst-Obergrenze für Minijobs bei 450 Euro. Doch zum 1. Oktober steigt sie auf 520 Euro.

 

Warum kommt der 520-Euro-Minijob?

Die Erhöhung der so genannten Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs hat der Bundestag am 3. Juni beschlossen. Sie ist Folge des neuen gesetzlichen Mindestlohns, der zum 1. Oktober auf 12 Euro brutto die Stunde steigt. Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden Mindestlohn – deshalb die Erhöhung.

Was gilt überhaupt als Minijob?

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit derzeit höchstens 450 Euro und ab Oktober höchstens 520 Euro monatlichem Arbeitsentgelt. Es gibt auch so genannte kurzfristige Minijobs, bei denen der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres drei Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiben darf. Hierbei darf dann laut Bundesagentur für Arbeit das Entgelt schwanken.

Was sind die Vorteile von Minijobs?

Unternehmen können flexibel auf ihre Auftragslage und die Nachfrage von Konsumenten reagieren. Minijobber zahlen keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung und in der Regel auch keine Steuern. Sie eignen sich vor allem als Zuverdienst, etwa für Studenten oder Rentner. Es gibt aber auch Menschen, die mit mehreren Minijobs ein Auskommen zu erzielen versuchen.

Was sind die Nachteile von Minijobs?

Weil Minijobber Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zahlen müssen, erwerben sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer viele Jahre nur als Minijobber arbeitet, hat im Alter lediglich einen sehr geringen Rentenanspruch, da wegen der geringen Arbeitszeit der Pflichtbeitrag für die Rentenversicherung äußerst niedrig war. Es droht Armut im Alter.

Welche Rechte gelten auch für Minijobber?

Minijobber gelten als Teilzeitbeschäftigte und haben damit die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, betont man bei der Bundesarbeitsagentur. Dazu zählen unter anderem Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung bei Krankheit des Kindes sowie der Anspruch auf Urlaub und auf ein Arbeitszeugnis. In der Praxis werden diese Rechte aber oft verwehrt.

Was ist, wenn man mehr als 520 Euro im Monat verdient?

Es gibt einen Bereich, der als Midijob bezeichnet wird, und ab 1. Oktober monatliche Entgelte zwischen 520,01 und 1600 Euro umfasst. Bei diesen Verdiensten sind die Abgaben für Sozialversicherungen noch gering, die Betroffenen haben aber die vollen Ansprüche aus der Rentenversicherung. Zudem sind sie gegen Arbeitslosigkeit versichert und haben auch in der Praxis bessere Arbeitsrechte als Minijobber. Midijobs werden ab Oktober deshalb für viele attraktiver.