Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet über Leistungen der Krankenkassen. Hier lesen Sie drei aktuelle Beispiele.

Stuttgart - Seine Beschlüsse greifen ins Alltagsleben ein, doch kaum einer kennt den Gemeinsamen Bundesausschuss. Drei aktuelle Beispiele: Die telefonische Einholung einer Krankschreibung bei Atemwegsinfekten beim Arzt wird bis 30. September verlängert. Statt zehn Ergotherapien darf ein Arzt künftig bei bestimmen Diagnosen gleich 20 verschreiben. Versicherte können sich Spermien beziehungsweise Eizellen einfrieren lassen, falls sie eine keimzellenschädigende Therapie vor sich haben und später eine künstliche Befruchtung wollen – ihre Krankenkasse wird dies und auch die Lagerkosten von jährlich 300 Euro zahlen.