Die Verbraucherzentrale rät den Kunden, auf den Reisesicherungsschein zu achten. Die Reiseportale von Unister sind nicht von der Insolvenz betroffen.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Berlin - Mit dem Reiseveranstalter Urlaubstours GmbH ist nun auch eines der wichtigsten Tochterunternehmen der Leipziger Unister-Gruppe pleite. Die Unister Holding GmbH, zu der einige der größten Online-Vermittlungsportale wie Ab-in-den-Urlaub und fluege.de gehören, hatte bereits zuvor Insolvenz angemeldet. Bereits gebuchte Urlaubstours-Reisen sollen aber noch durchgeführt werden, betont der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther.

 

Die zahlreichen Unister-Reiseportale, die zu besten Zeiten bis zu zwei Milliarden Euro Umsatz vermittelten, sind weiterhin aktiv und seien „von der Insolvenz nicht betroffen“, so Flöther. Der Anwalt, der unter anderem den zeitweise insolventen Fahrradhersteller Mifa saniert hat, will auch für die Unister-Gruppe mit ihren noch 1000 Beschäftigten eine Perspektive finden. Der umstrittene Firmengründer Thomas Wagner war vorige Woche bei einem Flugzeugabsturz gestorben.

Bei Verbraucherschützern hat Unister wegen vieler fragwürdiger Geschäftsmethoden seiner Onlineportale einen denkbar schlechten Ruf. In Internetforen und bei Verbraucherzentralen häufen sich seit Jahren die Beschwerden von Kunden, zudem gab es bereits zahlreiche Gerichtsverfahren. Die Pleite von Urlaubstours trifft nun viele Reisende unmittelbar. Denn als einziges Unternehmen von Unister Travel bot die Firma auch eigene Pauschalreisen an, schnürte also Pakete aus Flug und Hotel sowie Zusatzleistungen wie den Transfers oder Ausflügen.

Pauschalreisende müssen abgesichert sein

Erst mal sei das „Glück im Unglück“, sagt Rechtsexpertin Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn Pauschalreisende müssen laut Gesetz gegen Insolvenzen des Veranstalters abgesichert werden. Das soll verhindern, dass Urlauber nach der Pleite eines Anbieters in fremden Ländern festsitzen, weil Hotels oder Airlines die gebuchte Leistung verweigern, da der Veranstalter sie nicht bezahlt und die Kundengelder nicht weitergeleitet hat.

Die Verbraucherschützerin rät daher mit Nachdruck jedem Pauschalurlauber, auf den Reisesicherungsschein zu achten. Diese Garantie sichert die Kundengelder ab und muss nach der Buchung dem Reisenden mit den Unterlagen übermittelt werden. In der Regel findet sich ein Abdruck auf der Rückseite der Reisebestätigung oder ist daran angeheftet.

Im Falle von Urlaubstours übernehme die Generali Versicherung mit ihrem Vermittler Reisegarant die Absicherung, betont der Insolvenzverwalter. Bei Rückfragen sollten sich Kunden direkt an Urlaubstours wenden. Der Veranstalter nehme „vorerst keine Buchungen mehr an“, heißt es weiter in einer Mitteilung der Kanzlei Flöther & Wissing.

Onlineportal bietet weiter Sonderangebote an

Das Onlineportal war aber zumindest am Mittwochnachmittag noch weiter aktiv und bot unverändert zahlreiche Sonderangebote zum Beispiel in der Türkei an. Auch Buchungen waren weiterhin möglich. Als Veranstalter traten aber andere Unternehmen wie die For You Travel GmbH in Düsseldorf auf. Insolvenzverwalter Flöther selbst betont dagegen, Urlaubstour sei „nicht im Vermittlungsgeschäft tätig“.

Verbraucherschützer schließen Probleme bei weiteren Unister-Portalen nicht aus und raten generell zur Vorsicht. „Man sollte sich der Risiken bewusst sein“, sagt Expertin Wiesemann, auch mit Blick auf öffentliche Äußerungen Flöthers, dass ein „Dominoeffekt“ nicht ganz auszuschließen sei. Besonders achtsam, so Wiesemann, sollten dabei Kunden sein, die statt abgesicherter Pauschalreisen nur einzelne Angebote wie Flüge und Hotels gebucht haben.

„Hier sollte man direkt beim Anbieter, also der Airline oder dem Hotel, nachfragen, ob Flug und Aufenthalt wie gebucht stattfinden können“, empfiehlt die Verbraucherschützerin. Denn die Anzahlungen und Gelder, die Kunden an Vermittler überweisen, seien anders als bei Pauschalreisen nicht abgesichert. Wenn die Kundengelder nicht an Airline und Hotel weitergeleitet würden, könnten sie bei der Pleite des Vermittlers in die Insolvenzmasse fallen und weg sein. Und Airline sowie Hotel verweigerten dann im schlimmsten Fall die Leistung.

Der Unister-Insolvenzverwalter bestreitet dieses Risiko. Buchungen über Reiseportale wie Ab-in-den-Urlaub und fluege.de seien sicher und könnten „bedenkenlos“ gemacht werden. Ein Ausfallrisiko für Flugtickets sei „auszuschließen“, betont Flöther. Die Zahlung erfolge über „zertifizierte Dienstleister“ und Richtlinien des Luftfahrtverbands IATA. Auch Graumarkttickets - in diesem Fall billige Plätze in Charterfliegern, die Veranstalter weiterreichen - seien „stets in Vorkasse gezahlt worden“.

Von der Kündigung bereits gebuchter Reisen bei Urlaubstours oder anderen Unister-Portalen raten Verbraucherschützer eher ab. „Dann fallen meist hohe Stornokosten an und die Anzahlungen sind weg“, warnt Wiesemann. Bei Flugbuchungen muss in der Regel bereits der gesamte Preis schon mit der Buchung gezahlt werden, bei Pauschalreisen teils bis zu 40 Prozent.