Neue Quarantäne-Regeln in Baden-Württemberg Omikron: Was passiert bei einem positiven Fall in Klassen und Kitas?

Tests statt Quarantäne, das wird auch weiterhin in Schulen gelten. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Schulen und Kitas in Baden-Württemberg bleiben derzeit trotz steigender Omikronzahlen geöffnet. Doch wie geht es weiter, wenn sich ein Kind infiziert?

Stuttgart - Omikron gilt als besorgniserregende Variante des Coronavirus, darum galten bisher verschärfte Quarantäne-Regeln für alle, die mit einer infizierten Person in Kontakt gekommen sind. Nun wird sich die Variante auch unter Schul- und Kitakindern ausbreiten. Was bedeutet das für die Klassen und Kitagruppen, in denen ein positiver Fall auftritt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

 

Was passiert, wenn eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet wird?

Schlägt bei einer Schülerin oder einem Schüler der Schnelltest an, muss das Kind anschließend zum PCR-Tests. Zeigt auch der eine Corona-Infektion an, muss sich das Kind für zehn Tage in Absonderung begeben. Nach sieben Tagen kann es sich mit einem negativen Schnelltestergebnis von einer offiziellen Teststelle aus der Absonderung heraustesten.

Müssen Kontaktpersonen in Quarantäne?

Mitschülerinnen und Mitschüler gelten zwar als Kontaktpersonen, müssen aber nach Auskunft des Sozialministeriums nicht automatisch in Quarantäne, sondern lediglich fünf Tage in Folge in der Schule getestet werden. Geboosterte oder geimpfte Kinder, deren Zweitimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt, müssen sich nicht zwingend testen. Treten keine weiteren Fälle auf, bleibt die Klasse von einer Quarantäne verschont. Dieses Verfahren wurde in Schulen bereits bei der Deltavariante angewendet und gilt nun auch für die Omikron-Variante, die bislang automatisch eine zweiwöchige Quarantäne für die gesamte Klasse ausgelöst hätte.

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Was bedeutet es für eine Kitagruppe, wenn sich ein Kind mit Omikron infiziert hat?

Trat bislang ein Delta-Fall in einer Kita-Gruppe auf, musste kein Kind in Quarantäne. Es reichte ein einmaliger negativer Test, damit die anderen Kinder der Gruppe weiterhin die Kita besuchen konnten. Das ändert sich nun. Wird ein Omikron-Fall nachgewiesen, müssen sich die anderen Kinder fünf Tage lang testen. Diese Tests können allerdings nicht daheim von den Eltern gemacht werden, sondern müssen nach Auskunft des Sozialministeriums entweder vor Ort in der Kita durchgeführt werden oder in einem Testzentrum. Es gelte das Vier-Augen-Prinzip.

Wann muss eine ganze Klasse oder eine ganze Kitagruppe in Quarantäne?

Werden bei den Fünf-Tage-Tests weitere Fälle nachgewiesen, kann das Gesundheitsamt für die ganze Gruppe oder Klasse Quarantäne anordnen. Je nach Klassengröße wird ab vier oder fünf Fällen in der Regel von einem größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen. Aus dieser Quarantäne können sich die Kinder und Jugendlichen frühestens nach fünf Tagen mit einem PCR- oder Antigentest eines Testzentrums freitesten. Geboosterte oder geimpfte Kinder, deren Zweitimpfung nicht länger als drei Monate zurückliegt, müssen nicht in Quarantäne. Aber sie müssen gegebenenfalls auch in den Distanzunterricht, wenn die Klasse nicht mehr in Präsens unterrichtet wird.

Wie wird in der Schule und in der Kita getestet?

Bis 14.1. gilt in der Schule für Kinder, die nicht geboostert sind, eine tägliche Schnelltestpflicht, Klassen die PCR-Pool-Tests durchführen, sollen an einem Tag noch zusätzlich einen Schnelltest machen. In der Kita werden die Eltern auch gebeten, ihre Kinder täglich zu testen. Von 17. 1. bis zu den Faschingsferien werden Schüler und Kitakindern dann wieder dreimal in der Woche getestet.

Wie sicher sind die Schnelltests in Kita und Schule?

Das Kultusministerium verweist darauf, dass für die Testung von Schülerinnen und Schülern sowie für das Personal in Schulen, in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege ausschließlich CE-zertifizierte Tests, die durch das Paul-Ehrlich-Institut evaluiert sind und die empfohlen Standards erfüllen, eingesetzt werden. Zudem würden die angebotenen Tests in einer Einzelprüfung in Bezug auf die Leistungsdaten überprüft. Tests, die das Land beschaffe, müssten eine Sensitivität von 96 Prozent aufweisen, sagte ein Sprecher. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte lasse hingegen Tests zu, die nur eine Sensitivität von mindestens 80 Prozent aufweisen.

Gelten die Schülerausweise weiter als Testnachweise?

Die Landesregierung verlängert jetzt die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis gelten, über den 1. Februar hinaus. Im Februar können damit auch nichtgeimpfte Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren noch ohne weitere Tests Bereiche betreten, in den 3G, 2G oder 2G plus gilt. Die Landesregierung betont aber, dass diese Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schüler mittelfristig auslaufen werden. Dann ermögliche nur noch eine Impfung Zutritt zu den entsprechenden Bereichen.

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