Neue Rassismus-Debatte So geht man in Stuttgart mit dem Wort Schwarzfahrer um

Ein bekennender Ticketloser ziert sich mit dem Betrugsdelikt Leistungserschleichung. Foto: dpa/Jochen Lübke

Wer ohne gültiges Ticket fährt, soll nicht mehr als Schwarzfahrer bezeichnet werden – das meinen Verkehrsbetriebe in Berlin und München. Ein böses Wort? Und so sieht man das in Stuttgart.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Wird der Schwarzfahrer jetzt ganz konsequent aus Bus und Bahn verbannt – zumindest umgangssprachlich? Die Ankündigung, dass die Verkehrsbetriebe in Berlin und München den Begriff aus ihrem Wortschatz und von Plakaten zur Entdiskriminierung der Sprache verbannen wollen, zieht medial immer weitere Kreise – und macht nun auch in Stuttgart bei Betreibern und Behörden Station.

 

Dabei gibt es hier offenbar gar keine Schwarzfahrer: „Der Begriff wird von uns nicht verwendet. Das ist kein amtlicher Begriff“, sagt Hans-Joachim Knupfer von den Stuttgarter Straßenbahnen (SSB). Überhaupt werde dies für das Gebiet des Verkehrsverbunds Stuttgart (VVS) einheitlich geregelt. „Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis“, so der Begriff, müssten ein „erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro zahlen“, sagt VVS-Sprecher Niklas Hetfleisch. „Den Begriff Schwarzfahren verwenden wir für unsere Kommunikation allerdings nicht“, betont er, „auch in unseren Beförderungsbedingungen sprechen wir nicht vom Schwarzfahren.“ Denn, so ein Bahnsprecher: „Wir sprechen eine Sprache, von der sich niemand diskriminiert fühlt.“

Woher der Begriff Schwarz tatsächlich kommt

Also alles nur kalter schwarzer Kaffee aus Berlin? Dieselbe Debatte über den angeblich rassistischen Begriff hatte in München schon 2012 ein Linken-Stadtrat angestoßen – und war auf geballte negative Resonanz diverser Sprachwissenschaftler gestoßen. So erklärte Eric Fuß vom Germanistischen Institut der Universität Leipzig, dass „Schwarz“ nichts mit der Hautfarbe zu tun habe, sondern mit der jiddischen Sprache, bei der „shvarts“ so viel wie „arm“ bedeutet. Andere Erklärungen führen zum „Schwärzen“, dem Schmuggeln bei Dunkelheit.

So oder so sind diese nicht spurlos verschwunden – im Gegenteil. Die Stuttgarter Polizei registriert jährlich im Schnitt 6200 Fälle unter der Rubrik Erschleichen von Leistungen – der korrekte juristische Begriff für den Straftatbestand des mehrfachen Fahrens ohne gültiges Ticket. 3600 Fälle waren es 2019, dem letzten statistisch normalen Jahr vor der Pandemie.

Die Polizei und die Leistungserschleicher

„Über dieses Massendelikt berichten wir aber auch nur, wenn ein weitere Straftat wie Gewalt, räuberische Erpressung oder Widerstand hinzukommt“, sagt Jens Lauer, Sprecher des Polizeipräsidiums Stuttgart. Bisher habe man nicht darüber diskutiert. „Wir haben den Begriff aber ohnehin selten verwendet“, so Lauer. Gerade zweimal, im Februar und April, hatte in den Pressemitteilungen ein „rabiater Schwarzfahrer“ zugeschlagen.

Weitaus öfter hat die Bundespolizei mit dem Betrugsfall Leistungserschleichung zu tun – bei der Inspektion wurde der Begriff 2017 zum letzten Mal verwendet. „Wir hatten vor Jahren intern entschieden, nicht den umgangssprachlichen, sondern den juristischen Begriff zu verwenden“, sagt Bundespolizeisprecher Yannick Dotzek. Leistungserschleichung eben.

Was macht der Zoll mit „Schwarzarbeit“?

Da stellt sich die Frage, ob auch der Begriff Schwarzarbeit gestrichen werden muss. Etwa beim Zoll, der eine Abteilung namens Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in seinen Reihen hat. Das Hauptzollamt Stuttgart sieht das allerdings gelassen. „Die Bezeichnung Schwarzarbeit ergibt sich schon alleine durch die entsprechenden Gesetze“, sagt Zollsprecher Thomas Seemann. So gebe es etwa das „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“, aus dem sich auch die Namensgebung der Einheit des Zolls direkt ergebe. Für eine Namensänderung, so Seemann, gebe es daher derzeit „keine Überlegungen“.

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