Bei online gekauften Fahrkarten ist es schon längst so: Sie sind personalisiert. Doch ab Oktober gilt diese Regel auch für Spartickets vom Reisezentrum und von Agenturen - mit Vor- und Nachteilen.

Bei der Deutschen Bahn gibt es ab dem 1. Oktober eine wichtige Neuerung. Wer sich in den Reisezentren und bei Agenturen ein Sparticket kauft, muss künftig eine Handynummer oder eine E-Mail-Adresse angeben.

 

Doch was ist mit Menschen, die weder ein Smartphone noch eine Mail-Adresse haben? Ein Bahnsprecher teilte auf Nachfrage mit: „Der Anteil der Kundinnen und Kunden, die gar keinen Zugang zur digitalen Welt haben, ist sehr gering. Diese Reisenden können auch die Kontaktdaten Dritter angeben (wie beispielsweise von Familienmitgliedern)“. Zudem gibt es noch einen alternativen Weg: Beim Kauf der Billigtickets am Automaten gilt die neue Regelung zunächst noch nicht.

Papierausdruck weiter möglich

Ausgegeben werden die Tickets an den Schaltern in digitaler Form, die dann in die App „DB Navigator“ hochgeladen werden können. Auf Wunsch gibt es aber auch nach wie vor ein Papierausdruck, versichert die Bahn.

Die Bahn begründete die Neuheit damit, Kunden besser über den Reiseverlauf informieren zu wollen. So könnten sie per SMS oder Mail etwa über Verspätungen informiert werden. „Hintergrund für die Umstellung ist der anhaltende Trend zur Digitalisierung in der Gesellschaft: Schon heute buchen 4 von 5 Kund:innen ihr Fernverkehrsticket über bahn.de oder die App DB Navigator“, sagte der Bahnsprecher.

Keine Weitergabe an Dritte möglich

Auf in Reisezentren oder via Agenturen gekauften Spartickets steht damit künftig der Namen des Reisenden. Nur er oder sie kann dann damit fahren. Eine Weitergabe an Dritte ist folglich nicht möglich. Denn bei der Ticketkontrolle können die Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter auch einen Ausweis verlangen, um die Namen abzugleichen.