Die Regierungskoalition im Land hat sich auf Erleichterungen beim Dieselfahrverbot verständigt. Das Ministerium nennt Details.

Stuttgart - Insgesamt 16 Park-and-ride-Anlagen am Stadtrand können trotz des Fahrverbots auch mit einem Diesel bis einschließlich Euro 4 angefahren werden. Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, die das Verkehrsministerium nun benannt hat. Zur An- und Rückfahrt ist berechtigt, wer den Parkschein oder eine Bus- oder Bahnfahrkarte vorweisen kann (es genügt ein Einzelticket). Sind die Parkplätze gebührenfrei, dann sei im Kontrollfall die An- und Rückfahrt „plausibel zu erläutern“, teilt das Ministerium mit. Fahrten durch die Stuttgarter Innenstadt sind untersagt. Auch die Härtefallregelungen für eine Ausnahme vom Verkehrsverbot sind präzisiert worden, die Hürden bleiben aber hoch. So muss ein Unternehmen einen Härtefall in der Regel durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer belegen. Die Ersatzbeschaffung eines nicht vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeugs müsste danach zur Existenzgefährdung des Betriebs führen. Nach den gleichen Vorgaben können Ausnahmen auch von Kraftfahrzeug-Werkstätten für die Anfahrt von Kunden mit Dieselfahrzeugen geltend gemacht werden, die unter das Fahrverbot fallen. Auch für private Härtefälle hat die Landesregierung eine Änderung vorgenommen. So wurde die Zumutbarkeitsgrenze für die Ersatzbeschaffung eines Dieselfahrzeugs angehoben. Die bisherige Pfändungsfreigrenze wurde wegen der erhöhten Lebenshaltungskosten in der Region Stuttgart erhöht. Bei einem Vier-Personen-Haushalt kann die Ersatzbeschaffung erst ab einem Nettogehalt von 2640 Euro gefordert werden.