„Präparierte Tiere“ dürfen im Landtag neuerdings nicht mit ans Rednerpult genommen werden. So steht es in frisch erlassenen Verhaltensregeln. Hintergrund ist ein Vorfall, bei dem es Aufregung um einen ausgestopften Biber gab.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es war eine Art Knigge, den die Landtagspräsidentin unlängst an alle Abgeordneten versandte. Per Rundbrief erläuterte Muhterem Aras (Grüne) ihren Kolleginnen und Kollegen „Regeln für das Verhalten im Plenarsaal“. Angesichts der „jüngsten Ereignisse“ – die nicht näher benannt wurden – seien diese vom Präsidium beschlossen worden. Es liege „in unser aller Interesse, bei den Plenarsitzungen in der Öffentlichkeit ein gutes Bild abzugeben“, mahnte Aras. Daher erwarte sie, dass sich sämtliche Parlamentarier an die Maßgaben hielten.

 

Ihrem Anschreiben folgten zwei Seiten, auf denen zwölf Regeln dokumentiert waren. Manche davon erschienen unmittelbar einsichtig – etwa, dass „Telefonieren im Plenarsaal nicht gestattet ist“ oder Speisen und Getränke dort nicht erlaubt seien. Anderes ist seit langem Usus – zum Beispiel, dass auf der Besuchertribüne „weder Beifallsbezeugungen noch Unmutsäußerungen zulässig sind“. Auch die Kleiderordnung (Vorgabe: „angemessen“) wurde schon vor längerer Zeit leicht gelockert. Männer sollten „grundsätzlich ein Jackett und möglichst auch eine Krawatte tragen“, eine Binder-Pflicht bestehe indes nicht. An heißen Tagen könne der Sitzungsleiter auch das Ablegen des Jacketts gestatten. Bei Frauen hingegen sollten „die Schultern bedeckt bleiben“. Buttons oder Anstecker sind für beide Geschlechter tabu, mit zwei Ausnahmen: für das Parteiabzeichen oder das kleine Landeswappen.

Zeitunglesen nur auf Tablet erlaubt

Das Zeitunglesen während der Sitzungen, von Besuchergruppen früher regelmäßig moniert, ist lediglich „unerwünscht“ – allerdings nur von gedruckten Nachrichten. Elektronische dürfen die Abgeordneten sehr wohl konsumieren, freilich wiederum mit einer Einschränkung: Computer mit aufklappbaren Bildschirmen hätten im Plenarsaal nichts verloren, zu nutzen seien flache Tablets. Das allgemeine Fotografierverbot – mit Ausnahmen für akkreditierte Fotografen – gelte auch für Handyfotos, wird zudem klargestellt. Aras selbst war kürzlich Opfer eines Verstoßes geworden, als ein AfD-Abgeordneter sie während der Sitzung ablichtete und das Bild umgehend auf Facebook postete.

Leihgabe aus dem Naturkundemuseum

Ziemlich kurios aber liest sich Punkt neun der Regeln: „Unerwünscht ist im Hinblick auf die Würde des Parlaments, dass Rednerinnen und Redner während ihrer Rede Gegenstände am Redepult dauerhaft präsentieren (z.B. präpariertes Tier).“ Nicht betroffen von diesem Bann sei „das kurze Zeigen von Statistiken, Schaubildern und ggf. Büchern“. Präpariertes Tier? Es ist die späte Reaktion auf einen Vorfall, der bereits zwei Jahre zurückliegt. Damals, im April 2014, debattierte der Landtag über die „Weiterentwicklung des Bibermanagements in Baden-Württemberg“.

Grundsätzlich waren sich Schwarze und Grüne einig, dass der Biber ein „ganz sympathischer Geselle“ sei. Während der CDU-Redner aber die Schäden durch den Nager beklagte und die Möglichkeit des Abschusses forderte, stellte der Grünen-Abgeordnete Markus Rösler den Schutzgedanken in den Vordergrund. Zunächst sorgte Rösler indes für einen kleinen Aufruhr, als er einen ausgestopften Biber – eigens im Naturkundemuseum ausgeliehen – vor sich auf das Pult stellte. „Ogottogott“ entfuhr es laut Protokoll einer CDU-Staatssekretärin, schon der Besitz des Tieres sei „eine Straftat“, sekundierte ein Parteifreund.

Asyl für Biber bei der CDU

Die amtierende Landtagsvizepräsidentin Brigitte Lösch (Grüne) musste ordnend eingreifen. Man habe „den putzigen Kollegen Biber zur Kenntnis genommen“, nun möge Rösler ihn wegstellen; bei Bedarf könne er ihn ja hochhalten. Es folgte ein Disput, wo der beste Abstellplatz sei, bis sich schließlich der CDU-Vizefraktionschef Karl-Wilhelm Röhm erbarmte: „Soll ich ihn solange hüten?“ Unter allgemeiner Heiterkeit landete das Tier also auf Röhms Abgeordnetenbank. „Er riecht aber nach Mottenpulver“, protestierte ein Sitznachbar.

Auf Facebook erinnerte Rösler später daran, dass auch andere Redner Dinge ans Pult mitgebracht hätten – Ministerpräsident Winfried Kretschmann in der Nationalparkdebatte etwa das Foto eines Baumpilzes und der frühere SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel einen überdimensionierten Taschenrechner; dabei ging es um die Kosten von Stuttgart 21. Der FDP-Abgeordnete Friedrich Bullinger aber hatte schon damals Bedenken, das Beispiel könne Schule machen: welche Exponate drohten etwa, „wenn wir einmal über das Waffenrecht sprechen“?, fragte er bang.

Pokemon-Spielen noch ungeregelt

Von Taschenrechnern oder Waffen steht nichts in den Landtagsregeln, übrigens auch nicht von lebenden Tieren. Eine Regelungslücke, wie prompt auf Facebook gemutmaßt wurde? Die seien natürlich „eingeschlossen“, erläuterte ein Sprecher von Aras. Der Umgang mit virtuellen Tierchen scheint hingegen noch unreglementiert. Zwei Abgeordnete ließen sich jüngst sogar vom Fernsehen dabei filmen, wie sie in der Mittagspause im Landtag Pokemon Go spielten.