Neue Regeln für Einbürgerung Der Handschlag für Frauen ist bald kein Muss mehr

Begehrter Pass: für die Einbürgerung gelten bald neue Regeln Foto: dpa/Fernando Gutierrez-Juarez

Wer Frauen nicht die Hand gibt, kann kein Deutscher werden? So einfach ist es künftig nicht mehr. Doch die Ausnahme bei religiösen Gründen ist umstritten: wem nützt sie?

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Für seine Aufgabe als württembergischer Polizeirabbiner bringt Shneur Trebnik beste Voraussetzungen mit. Kommunikativ, zugewandt, humorvoll – so wird der Mann mit dem markanten Vollbart geschildert, der vor vielen Jahren aus Israel nach Ulm kam. Seit 2020 beantwortet er den Ordnungshütern Fragen zum Judentum und zum jüdischen Leben in Deutschland.

 

Eine Frage wirft Trebnik allerdings selbst auf: warum verweigert er Frauen außerhalb der eigenen Familie den Handschlag? Darüber gibt es immer wieder mal Irritationen. Es handele sich um eine weit zurückreichende Tradition unter frommen Juden, „als Ausdruck des Respekts vor dem Ehepartner“, erläutert ein Sprecher der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg. Dass dies heute als fremd erlebt werde, sei auch eine Folge des Bruchs in der deutsch-jüdischen Geschichte durch den Holocaust.

Frauen als „Gefahr sexueller Versuchung“

Handschlag oder nicht – das ist politisch und rechtlich eine heikle Frage. Wenn jemand eingebürgert werden soll, wie derzeit offenbar auch Trebnik, konnte sie bisher eine zentrale Rolle spielen. Erst 2020 verweigerte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) einem Arzt aus dem Libanon deswegen die deutsche Staatsbürgerschaft. Bei allen Tests hatte der Mann die höchste Punktzahl erreicht, aber dann lehnte er es ab, der Sachbearbeiterin beim Landratsamt die Hand zu geben. Konsequenz: Die Urkunde blieb einbehalten. Als Salafist sehe er in Frauen „eine drohende Gefahr sexueller Versuchung“, befand der VGH. Damit sei die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ nicht gewährleistet. Das Urteil wurde rechtskräftig, vergleichbare Fälle registrierte der Gerichtshof seither nicht mehr.

„Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse“

Nun wird die Frage wieder aktuell, denn am 27. Juni tritt das von der Berliner Ampelkoalition beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Die bisher verlangte „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ werde dann gestrichen und „durch konkrete Ausschlussgründe für die Einbürgerung ersetzt“, berichtet ein Sprecher des Bundesinnenministeriums von Nancy Faeser (SPD). Wer die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachte, könne demgemäß nicht Deutscher werden. Der Handschlag alleine gibt dann nicht mehr den Ausschlag, entscheidend sei eine „wertende Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls“. Näheres werde das Ministerium in seinen vorläufigen Anwendungshinweisen ausführen.

CDU-Experte sieht Islamismus verharmlost

Dabei geht es auch um eine Protokoll-Erklärung, die die Grünen im Zuge der Gesetzgebung für die Koalition abgegeben haben: Wenn jemand „aufgrund zwingender Vorschriften seiner Religionsgemeinschaft“ Frauen nicht die Hand gebe, solle dies für sich noch kein Ausschlussgrund sein. Dazu müssten weitere Anhaltspunkte kommen, die am Bekenntnis zur Gleichberechtigung zweifeln ließen.

Diese und andere Anmerkungen würden nun „geprüft und so weit wie möglich berücksichtigt“, erläuterte der Ministeriumssprecher. Bei der oppositionellen CDU war dies auf scharfe Kritik gestoßen. „Wenn ein Ausländer noch nicht einmal bereit ist, einer Frau die Hand zu geben, hat er die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verdient“, rügte der Heilbronner Bundestagsabgeordnete Alexander Throm. Besonders empörte es ihn, dass sich die Grünen auf den Schutz jüdischen Lebens und orthodoxer Rabbiner beriefen. Dabei gehe es in der weit überwiegenden Zahl der Fälle um Islamisten. Für Throm liegt der Vorstoß auf der „üblichen Linie der Ampel, den islamischen Fundamentalismus zu verharmlosen“.

Strobl-Ministerium wartet auf Bestimmungen

Im Stuttgarter Innenministerium hält man sich mit einer Bewertung zurück, solange die Bestimmungen aus Berlin noch nicht vorliegen. Auch zum Handschlagsverzicht des Polizeirabbiners will das Ressort von Thomas Strobl (CDU) nichts sagen. Zu konkreten Einbürgerungen äußere man sich ohnehin nicht. Für die Israelitische Religionsgemeinschaft kann von Vorbehalten gegen Frauen keine Rede sein: Trebnik sei auch ausgebildeter Rettungssanitäter, ergänzt der Sprecher, und habe als solcher schon viele Frauen versorgt.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Frauen Einbürgerung Exklusiv