Der Bau von günstigem Wohnraum wird vom Land gefördert, das die bisherigen Regularien der Stadt für die Vergabe kippt. Damit wird die Warteliste voraussichtlich noch umfangreicher werden.

Stuttgart. - Die Vormerkdatei, auf der Wohnungssuchende bei der Landeshauptstadt nach einem Punktesystem ein mehr oder weniger dringliches Anrecht auf eine Unterkunft erwerben können, ist 2020 wieder angewachsen. 4634 Menschen stehen auf der Warteliste, 2909 davon sind als Dringlichkeitsfälle ausgewiesen.

 

Die Zahlen halten sich seit 2018 auf hohem Niveau, abgesackt ist 2020 jedoch die Zahl der Wohnungsvergaben, und zwar auf 654. 2019 konnte immerhin 1033 Unterkünfte vermittelt werden. Die Aussichten, die am Freitag im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats vermittelt wurden, versprechen keine Besserung. Der Bestand an Sozialmietwohnungen in der Stadt wird von nun 14 274 (von denen die Stadt an 12 420 ein Belegungsrecht besitzt, den Rest dürfen Bauträger selbst belegen) bis 2028 auf rund 13 000 fallen, weil Bindungen auslaufen. 2025 werde das bei vielen Sozialmietwohnungen des Dax-Unternehmens Vonovia der Fall sein. Man wolle „die Möglichkeit einer Bindungsverlängerung ausloten“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Nur wenige neue Sozialwohnungen

Hinzugekommen sind 2020 nur 51 Sozialmietwohnungen, an weiteren 50 konnte die Stadt sich Belegungsrechte sichern. Die Lage verschärft sich zusätzlich, weil Stuttgart wie andere Kommunen eine Vorgabe des Landes umsetzen muss. Seinen Anspruch konnte bisher nur erheben, wer mindestens drei Jahre in Stuttgart wohnte. Diese Wartezeit entfällt künftig. Das Land, das Fördergeld gibt, pochte bereits seit 2019 auf Gleichbehandlung. Und pro Förderantrag darf die Stadt künftig auch nur noch 30 Prozent der Wohnungen für die eigene Belegung reklamieren, über den Rest entscheiden die Bauträger.