Wenn das Kindeswohl dem nicht entgegen steht, müssen ledige Mütter künftig ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater akzeptieren. Diese Reform ist Thema im Bundestag.
Berlin - Bisher haben es nicht verheiratete Väter oft schwer, wenn sie ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind erreichen wollen. Das soll sich ändern. Der Kern der Rechtsnovelle sieht vor, dass unverheiratete Väter ein gemeinsames Sorgerecht bald auch gegen den Willen der Mutter durchsetzen können. Bisher war das Einverständnis der Mutter de facto die zentrale Voraussetzung dafür, dass Väter die Mitsorge für ihre Kinder erlangen können; künftig soll diese Entscheidung sich allein am Kindeswohl orientieren.
Damit wird das neue Sorgerecht für Kinder unverheirateter Eltern laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarenberger (FDP) dem gesellschaftlichen Wandel gerecht. Denn immer mehr Kinder würden in nicht ehelichen Beziehungen geboren, erklärte die Ministerin vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag. „Endlich gelingt es jetzt, dem Vater eine bessere Stellung zu geben, damit auch er das Sorgerecht mit oder allein ausüben kann.“ Die Justizministerin sprach von einem guten Kompromiss. Die Entscheidung des Bundestags war bei Redaktionsschluss noch nicht getroffen; eine Mehrheit für die familienrechtliche Gesetzesnovelle galt jedoch als sicher.
Das Familiengericht soll Streitfälle entscheiden
Künftig soll die Mutter mit der Geburt des Kindes die alleinige Sorge erhalten; sie muss allerdings innerhalb von sechs Wochen zu einem Sorgerechtsantrag des Vaters Stellung nehmen. Nur wenn das Kindeswohl einem gemeinsamen Sorgerecht entgegen stehe, solle dies verweigert werden, sagte die Ministerin. Damit würden Argumente von Müttern bedeutungslos, die lediglich die Kürze ihrer Beziehung zum Vater als Grund für ihren Wunsch nach dem alleiniges Sorgerecht anführten; auch dass sie den Kontakt abbrechen und lieber alleine entscheiden wollten, wäre dann keine ausreichende Begründung mehr.
Streitfälle sollen dem neuen Gesetz zufolge von einem Familiengericht entschieden werden. „Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt“, betonte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie verwies darauf, dass der Vater eine verfassungsrechtliches Recht habe, sich um sein Kind zu kümmern. Daher sei es nötig, den jetzigen ungeregelten Zustand zu beenden.
Das neue Gesetz soll nach dem Willen von Schwarz-Gelb voraussichtlich noch in diesem Sommer in Kraft treten. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, sie hoffe auch auf die Zustimmung des Bundesrats. „Die Neuregelung der elterlichen Sorge ist gerecht und ausgewogen“, betonte auch Andrea Voßhoff, die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion. „Die gemeinsame Sorge für das Kind ist künftig auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern das gesetzliche Leitbild. Die Rechte lediger Väter werden damit deutlich gestärkt.“ Sie könne deshalb Kritik seitens der Väterverbände nicht nachvollziehen.
Kritik vom Verband alleinerziehender Väter und Mütter
Dass die Sorgerechtsentscheidung in bestimmten Fällen künftig in einem beschleunigten Gerichtsverfahren getroffen werden soll, stößt beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) allerdings auf scharfe Kritik. „Bei der Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern hat sich Ideologie statt Fachwissen durchgesetzt“, erklärte der Verband am Donnerstag.
„Der Bundestag entscheidet über ein schriftliches Schnellverfahren, nach dem Familiengerichte über das Sorgerecht entscheiden sollen, ohne jemals die Eltern zu Gesicht zu bekommen“, erklärte der Verband. Dabei sei dieses schriftliche Verfahren in der Experten-Anhörung im Bundestag im vergangenen November glatt durchgefallen. Der Verband forderte deshalb, das Kindeswohl weiterhin durch eine Einzelfallprüfung sicher zu stellen. „Wird das gemeinsame Sorgerecht trotz Konflikten und mangelnder Kooperation erzwungen, wird das dem Kind mehr schaden als gut tun“, betonte die Verbandschefin Edith Schwab und fügte hinzu: „Wir sind entsetzt, dass der Gesetzgeber Ideologie über das Kindeswohl stellt.“ Der Initiative Väteraufbruch für Kinder (VAfK) dagegen geht die Reform nicht weit genug, weil unverheiratete Väter gemessen an ihren verheirateten Geschlechtsgenossen weiterhin „Eltern zweiter Klasse“ blieben.