Neue Regeln im Straßenverkehr Verkehrsgesetz mit Tempolimit
Eine lange geplante Reform des Straßenverkehrsgesetzes hat im Bundesrat mühsam die Ziellinie erreicht: Union und FDP wollten erst bei Autofahrern punkten.
Eine lange geplante Reform des Straßenverkehrsgesetzes hat im Bundesrat mühsam die Ziellinie erreicht: Union und FDP wollten erst bei Autofahrern punkten.
Mehr Spielraum für Tempo 30 in Städten und Gemeinden ist über Monate ein politisches Aufregerthema gewesen. Zuerst verzögerte Bundesverkehrminister Volker Wissing (FDP) die im Koalitionsvertrag der Ampel versprochene Modernisierung der Straßenverkehrsgesetzes. Dann sperrte sich in letzter Minute vor allem die Union im Bundesrat.
Umso geräuschloser ist nun in der Länderkammer ein Kompromiss durchgewunken worden. Sechseinhalb Monate, nachdem eine vor allem von der Union initiierte Mehrheit das Vorhaben scheitern ließ, erhalten die Kommunen doch noch den von ihnen seit langem gewünschten größeren Spielraum beim Umwelt- und Gesundheitsschutz. Sie können nun beispielsweise auch längere Straßenabschnitte mit einem Tempolimit belegen. Bisher musste dies in vielen Fällen auf einen Radius von wenigen hundert Metern rund um Schulen oder Krankenhäuser begrenzt bleiben. Städte und Gemeinden dürfen jetzt schon präventiv an Brennpunkten eingreifen, bevor Unfälle passiert sind. Und vor allem können sie mehr Dinge in eigener Verantwortung entscheiden – ohne die Genehmigung durch übergeordnete Landesbehörden abwarten zu müssen.
Reiner Haseloff, CDU-Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, monierte bei der Schlussdebatte in der Länderkammer das Bild der Handlungsunfähigkeit und Blockade, das die Politik bei dieser eher bescheidenden und eigentlich unumstrittenen Reform abgegeben hat. Denn mehr als 1000 Kommunen hatten in einem parteiübergreifenden Bündnis seit Jahren die Modernisierung des Straßenverkehrsrechts angemahnt.
„Dieses deutlich unter 30 bleibende Tempo sollte nicht zur Richtgeschwindigkeit der Gesetzgebung werden,“ betonte Haseloff. Auch die Tatsache, dass der Bundesverkehrsminister monatelang gewartet habe, bevor er nach der ersten Ablehnung den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen habe, sei ungewöhnlich gewesen, sagte der CDU-Politiker.
Der baden-württembergische Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne), den im November seinen CDU-Koalitionspartner zur Stimmenthaltung im Bundesrat verpflichtet und damit ein Stückweit desavouiert hatte, fragte in Berlin, was die Verzögerung eigentlich bezweckt habe. Die Fachleute seien sich beim Ziel einer größeren Flexibilität für die Kommunen doch einig gewesen: „Es ist bis heute schwer nachvollziehbar, warum dann eine Mehrheit die Ampel trotzdem auf Rot gestellt hat, obwohl eigentlich alles geklärt war.“
Dass den Autoverkehr ausbremsende Maßnahmen wie Tempo 30 nicht auf Kosten der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gehen sollten, wie von den Kritikern moniert, habe doch von Anfang an so im Gesetz gestanden, sagte Hermann. Nun habe man diesen Grundsatz der Sicherheit und Leichtigkeit eben in einem Halbsatz noch einmal hineingeschrieben: „Es sollte eigentlich nicht die Regel werden, dass wir alle Gesetze doppelt moppeln.“ Er machte keinen Hehl daraus, dass er sich mehr gewünscht hätte: „Es ist eine sehr maßvolle Modernisierung und entspricht letztlich nicht dem, was sich die Kommunen an mehr Lebensqualität in der Stadt durch weniger Geschwindigkeit auf den Straßen versprochen haben.“
Obwohl sie am Ende wenig verändert haben, können sich nach der Europawahl und den Kommunalwahlen die Union und der FDP-Verkehrsminister wohl bestätigt fühlen. In der Debatte haben sie in Richtung Autofahrer eine Duftmarke gesetzt, dass sie grünen Prioritäten im Zweifel Paroli bieten – auch wenn Parteifreunde an der kommunalen Basis das in diesem Fall anders sahen.