Bundesinnenminister Horst Seehofer und Justizministerin Katarina Barley haben sich im Umgang mit Kämpfern für ausländische Terrormilizen auf eine neue Regelung geeinigt. Ihnen droht künftig die Ausbürgerung.

Berlin - Kämpfern für ausländische Terrormilizen mit deutschem Pass droht künftig die Ausbürgerung. Voraussetzung ist, dass sie eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen und volljährig sind. Darauf haben sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) geeinigt, wie ihre Ressorts am Montag bekannt gaben. Die Regelung soll nur für künftige Fälle gelten und nicht für jene Dschihadisten, die in der Vergangenheit für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gekämpft haben, nun inhaftiert sind und möglicherweise wieder nach Deutschland zurückkehren.

 

„Es geht um die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland“, erläuterte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Die Bundesregierung erhofft sich davon auch eine „präventive Wirkung“ für die Zukunft, wie eine Sprecherin des Innenministeriums sagte. Es sei „schon ein Signal, dass nun über Strafbarkeitsregelungen hinaus der Verlust der Staatsangehörigkeit droht, wenn man sich einer Terrormiliz anschließt“.

Zuerst hatten die „Süddeutsche Zeitung“ sowie die Sender WDR und NDR über die Einigung zwischen Innen- und Justizministerium berichtet.