Neue Spielregeln in Stuttgart formuliert Pflanzkübel und Sitzbänke auf dem Gehweg – was künftig erlaubt sein soll

Die Wanderbaumallee, hier im Jahr 2019 in der Moserstraße, ist ein Beispiel für eine andere Nutzung des (asphaltierten und gepflasterten) öffentlichen Raumes. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Wenn im Frühjahr 2022 die wärmere Jahreszeit beginnt, sollen in Stuttgart auch für Privatleute vor den Wohnhäusern neue Spielregeln gelten. Im Grundsatz haben das Ordnungsamt und die Bezirksvorsteher die Sache schon ausgeklügelt.

Stuttgart - Ein paar Mal hat es Ärger gegeben im vergangenen Sommer in Stuttgart – um die eine oder andere Ruhebank, die Anwohner auf den Gehweg stellten. Und um den einen oder anderen Pflanzkübel, mit dem sie die Straßenschlucht begrünen wollten, ehe die Behörde auf den Plan trat. Im Zweifel gilt halt erst einmal, dass der öffentliche Raum nicht zugestellt werden darf, weil sich auf den Geh- und Flanierrouten jäh Hindernisse für Eltern mit Kinderwagen, für Senioren mit Rollator oder Rollstuhl und für Sehbehinderte auftun könnten.

 

Nach den Aufregungen hat sich das Ordnungsamt mit den Bezirksvorstehern zusammengetan und sondiert, wie man zwar einen nicht mehr beherrschbaren Wildwuchs vermeiden, aber mehr Grün und mehr Aufenthaltsqualität in den Wohnquartieren zulassen könnte. Das Ergebnis wurde nun dem Unterausschuss Mobilität des Gemeinderats präsentiert.

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Das Gremium befand es im Grundsatz für gut und gab der Verwaltung den Auftrag, eine beschlussreife Vorlage anzufertigen. Die Spielregeln sollen noch vor dem Auftakt der Freiluftsaison 2022 beschlossen werden. Das Ganze soll dann erprobt, nach fünf Jahren bewertet und notfalls nachjustiert werden. Die private Möblierung darf den Fußgängerverkehr möglichst nicht behindern, trotzdem hält die Verwaltung eine Privathaftpflichtversicherung der Aufsteller für nötig. Für alle Fälle.

Wie soll es mit den Sitzbänken künftig laufen?

Auf kombinierten Geh- und Radwegen soll es sie nicht geben dürfen, ansonsten sollen sie direkt an der Gebäudewand platziert werden können, maximal 60 Zentimeter tief in den Gehweg ragen und maximal zwei Meter breit sein. Abstand zum Nachbarhaus: mindestens 50 Zentimeter. Pro Haus ist eine Bank zulässig, mit der alle Hausbewohner einverstanden sind. Die Aufsteller sind auch zuständig fürs Reinigen. Weitere Gegenstände wie Tische oder Sonnenschirme sind ausgeschlossen, Klappstühle aber erlaubt, wenn sie kein Hindernis darstellen und nach Gebrauch wieder abgeräumt werden. Für den Gehweg müssen zwei Meter Breite bleiben. Zu Sitzbänken sollen stets die Bezirksbeiräte angehört werden.

Wie stellt es sich die Verwaltung mit Pflanzkübeln vor?

Je einer soll links und rechts des Eingangs stehen dürfen, direkt an der Gebäudewand, maximal 100 auf 60 Zentimeter groß und mindestens 60 Zentimeter hoch, damit der nicht zum Stolperstein wird. Für den Gehweg müssen 1,60 Meter Breite bleiben. Mindestabstand zum Nachbarhaus auch 50 Zentimeter. Die Pflanzen dürfen nicht in den Restgehweg hineinragen. Die Bezirksbeiräte sollen mit Pflanzkübeln nur befasst werden, wenn das Vorhaben zu üppig ist.

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Was wird aus den Parklets, den Minizonen mit Bänken, Stühlen und Pflanzen, die auf Parkplätze ausgelagert werden?

„Diese Ansätze haben sich bewährt“, sagt Susanne Scherz, Abteilungsleiterin Straßenverkehr im Amt für öffentliche Ordnung. Da denkt die Verwaltung besonders auch an die Wanderbaumallee – große Pflanzkübel mit Sitzgelegenheiten ringsum. Seit Ausbruch der Coronapandemie hat sich auf Parkplätzen – mit Zustimmung der Stadt – auch vermehrt Außengastronomie niedergelassen. Insgesamt gab es rund 50 Genehmigungen, vor allem in der Innenstadt.

Was bezweckt die Verwaltung mit dem Plan?

Für privates Mobiliar auf den Gehwegen schaffe man mit den neuen Spielregeln nun auch Transparenz und Nachvollziehbarkeit, was mögliche Genehmigungen angehe, meint die Verwaltung. An dem Rahmen könne sich die Bevölkerung orientieren, das Genehmigungsverfahren werde berechenbar. Grundsatz bleibt allerdings: Wer sich des öffentlichen Raumes bedienen will, brauche weiterhin eine Genehmigung, denn privates Mobiliar könne halt Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit bedeuten, wiewohl es gut gemeint sei, sagt Cornelia Diehl, zuständige Sachgebietsleiterin in der Verkehrsbehörde.

Wie geht es bei der Außengastronomie auf den Gehwegen weiter?

Sie hatte ja schon lang die Chance, etwas von den Gehwegen zu bekommen, wenn es genehmigungsfähig ist. Da will die Verwaltung künftig verstärkt darauf achten, dass auf Hauptfußwegen neben Tischen und Stühlen noch mindestens 2,50 Meter für Passanten frei bleiben. Wo das nicht möglich ist, soll auch solche Außengastronomie auf den Parkplatzstreifen verlagert werden.

Wie kommt der Plan in den Bezirken an?

Was der Unterausschuss diskutierte, ist selbstredend besonders für die Innenstadtbezirke ein Thema – und weniger für Bezirke wie Botnang, wo man man schnell zu grünen Bereichen am Ortsrand kommt. Für den Bezirk Mitte zeigt sich Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle (Grüne) recht zufrieden mit den Ergebnissen. „Ich hätte mir zwar eine etwas stärkere Lockerung der privaten Möblierung vorstellen können“, sagt sie, „aber es ist wohl das Bestmögliche, was erreichbar war.“ Es gebe damit eine Regelung, aber auch noch eine gewisse Flexibilität und Mitwirkungsmöglichkeiten für den Bezirksbeirat.

Worüber wurde eigentlich gestritten?

Beispiel Stuttgart-Mitte, Wagnerstraße. Dort sollten nach sehr vielen Sommern Kübel mit Rhododendren abgeräumt werden, was etliche behördliche Ortstermine auslöste. Da ging es um die Feuerwehrdurchfahrt und um Aufstellflächen für ihre Autos. „Und nicht nur die Privatautos sind in den vergangenen 27 Jahren größer geworden, sondern auch die Feuerwehrautos“, sagt Bezirksvorsteherin Kienzle. Im Zweifel geht es um jede Minute. Wie um das zu unterstreichen, hat es im Bohnenviertel jüngst prompt gebrannt. Nun ist der letzte Stand, dass die Kübel in der Wagnerstraße dicht ans Haus müssen, die Fußgänger auf die Straßenmitte. Dort ist ohnehin Fußgängerzone. Die Probleme insgesamt relativiert Kienzle: „Im Bezirk Mitte gab es im Jahr 2020 ganze vier Sitzbänke und zwei Pflanzkübel, die zur Debatte standen.“

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