In Esslingen wird über die Einführung einer Steuer auf baureife Grundstücke diskutiert. Ist eine solche sinnvoll? Experten sind geteilter Meinung.

Der Wohnungsmarkt in Esslingen ist extrem angespannt. Mit der Einführung der Grundsteuer C hofft die Stadtverwaltung, die Situation zu entspannen. Die Abgabe für baureife, aber unbebaute Grundstücke soll die Eigentümer motivieren, die Brachen zu bebauen und damit mehr Wohnraum zu schaffen – oder aber sie an Bauwillige zu verkaufen. Unter Experten ist die Steuer aber umstritten.

 

Sebastian Nothacker, Vorstand des Eigentümervereins Haus und Grund Württemberg, positionierte sich in der jüngsten Sitzung des Esslinger Verwaltungsausschusses klar gegen die Einführung einer Grundsteuer C. Der Ausschuss hatte zu einer Expertenanhörung geladen, um sich ein Bild vom Für und Wider von drei neuen kommunalen Steuern zu machen – neben einer Verpackungssteuer und einer Beherbergungssteuer auch der Grundsteuer C.

Die Grundsteuer C findet in Esslingen Kritiker und Befürworter

Ein Grundstück im Esslinger Norden, seit langer Zeit unbebaut. Womöglich wäre auch hier bald eine Steuer fällig. Foto: Roberto Bulgrin

Nothacker verwies auf die Baulandsteuer, die Anfang der 1960-er Jahre bereits nach zwei Jahren wegen Erfolglosigkeit abgeschafft worden sei. Statt zu mehr Bauland habe diese zu einer Konzentration von Grundstücken bei Wohlhabenden geführt, weil weniger Betuchte ihre Flächen verkaufen mussten, so Nothacker. Das zeige: „Die Annahme, dass die Grundsteuer C dazu führt, dass Grundstücke bebaut werden, ist falsch.“ Vielmehr zwinge die Steuer diejenigen, die sich das Bauen nicht leisten könnten, zum Verkauf ihrer Grundstücke.

Zudem bedeute die Grundsteuer C einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Die Kommune müsse dafür ihre städtebaulichen Überlegungen und Ziele darlegen. Zu Beginn jeden Jahres müsse sie erheben, welche Grundstücke der Grundsteuer C unterliegen und diese auf einer Karte markieren. Im Übrigen könne eine Fläche auch schon als bebaut gelten, wenn ein Gebäude jedweder Art dort stehe, etwa eine Garage.

Begünstigt die Grundsteuer C reiche Bürger?

Insgesamt ist die Grundsteuer C aus Sicht von Nothacker sozial ungerecht, weil sie nur finanzschwache Eigentümer zum Verkauf zwinge, Wohlhabende aber nicht – und weil bei einer Bebauung nicht vorgegeben werde, dass zwingend Wohnraum geschaffen werden müsse. „Die Grundsteuer C ist also kein geeignetes Instrument, um mehr Wohnraum zu schaffen“, so Nothacker.

Ganz anders sieht das Udo Casper, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen, der ebenfalls als Experte in den Ausschuss geladen war. „Der Mieterbund ist für die Einführung der Grundsteuer C, weil sie Impulse für den Wohnungsmarkt geben kann“, erklärte Casper. Es gehe eine positive Lenkungswirkung von der Grundsteuer C aus. „Der Bauland-Mangel ist der Flaschenhals des Wohnungsbaus“, so Casper. Viel zu oft würden Grundstücke zu Spekulationsobjekten – und das verhindere, dass dringend benötigter Wohnraum entstehe.

Appelle an Besitzer baureifer Grundstücke, ihre Flächen zu bebauen, seien bislang ohne Erfolg geblieben – und praktikablere Alternativen sehe er nicht. Im Übrigen stärke die Grundsteuer C die Innenentwicklung der Stadt und ermögliche es, dem wachsenden Wohnraumbedarf gerecht zu werden, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Zumal durch die Bebauung innerstädtischer Brachen eine Stadt der kurzen Wege entstehe.

Zwar müsse er Sebastian Nothacker von Haus und Grund recht geben, dass mit der Einführung der Grundsteuer C erhebliche Aufgaben verbunden seien, so Casper – zumal für Esslingen kein Baulücken-Kataster vorliege. „Aber die Herausforderung muss angenommen werden, um Bauland zu mobilisieren“, findet der Vorsitzende des Mieterbundes. Man müsse allerdings Lösungen für ältere und wenig finanzstarke Eigentümer finden, um kontraproduktive Notverkäufe zu verhindern.

Grundsteuer C gilt nicht als Wundermittel

Insgesamt ist die Grundsteuer C für Udo Casper ein wichtiges städtebauliches Instrument, um die Wohnsituation in Esslingen zu verbessern. „Wohnen ist ein öffentliches Gut, das nicht allein dem privaten Markt überlassen werden darf“, betont er. Gleichwohl sei klar: „Die Grundsteuer C ist sicher nicht das Wundermittel, das die Wohnsituation in Esslingen heilt“ – es könne nur eins von verschiedenen Instrumenten sein.

In Tübingen gibt es die Grundsteuer C bereits. Deshalb waren auch Vertreter der Tübinger Stadtverwaltung im Verwaltungsausschuss eingeladen. Laut Michael Züfle, Leiter des Fachbereichs Finanzen in Tübingen, ist es durchaus aufwendig, die von der Steuer betroffenen Baugrundstücke zu ermitteln, ihre Lage auf einer Karte auszuweisen und die städtebaulichen Erwägungen nachvollziehbar darzulegen. Dennoch habe man die Einführung der Steuer ohne neues Personal gestemmt. Allerdings gebe es in Tübingen bereits ein Baulücken-Kataster. „Über den Erfolg der Grundsteuer C können wir aber noch nichts sagen, weil wir sie erst dieses Jahr eingeführt haben“, so Züfle.

Wenige Kommunen mit Grundsteuer C

Einführung
Tübingen ist laut Michael Züfle, Leiter der Tübinger Finanzabteilung, eine von fünf Kommunen in Baden-Württemberg, die die Grundsteuer C eingeführt haben, darunter auch Wendlingen im Kreis Esslingen. Bundesweit gebe es die Steuer in zehn Kommunen, unter anderem in Hamburg.

Ziele
Ziel der Grundsteuer C in Tübingen ist laut der dortigen Stadtverwaltung die Schaffung von neuem Wohnraum, die Stärkung der Innenentwicklung, die Aktivierung unbebauter Grundstücke, ein geringerer Ressourcenverbrauch und die Vermeidung von Grundstücksspekulation. In Tübingen rechnet man in diesem Jahr mit Erträgen von rund 700 000 Euro aus der Grundsteuer C.