Tiere dürfen im letzten Drittel der Trächtigkeit künftig nicht mehr geschlachtet werden. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Tierschützer kritisieren die Praxis seit langem. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Berlin - Hochträchtige Tiere dürfen künftig nicht mehr geschlachtet werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dass Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit nicht mehr zur Schlachtung abgegeben werden dürfen - es sei denn, sie werden zur Bekämpfung von Seuchen getötet. Tierschützer kritisieren seit langem, dass die Föten qualvoll verenden, wenn das Muttertier geschlachtet wird.

 

Das widerspreche ethischen Überzeugungen und sei „nicht akzeptabel“, sagte Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Ziegen und Schafe sind von dem Verbot ausgeschlossen. Nach Angaben des Agrarministeriums bedarf es zusätzlicher Erkenntnisse über ihre Haltung, um sie mit einbeziehen zu können. Auch in Ausnahmen müsse darauf geachtet werden, ungeborenen Tieren Qualen zu ersparen und die Schlachtung zu vermeiden, sagte die Linke-Abgeordnete Kirsten Tackmann.

Kritik von den Grünen

Künftig ist auch gesetzlich festgelegt, wie Tiere auf Pelzfarmen gehalten werden dürfen. Das ist bisher per Verordnung geregelt, an die sich viele Betriebe aber nicht halten. Die Grünen kritisierten, dass die Regeln nicht artgerecht seien. „Im Jahr 2017 sollte „ein bisschen weniger schrecklich“ nicht unser Maßstab für den Tierschutz sein“, sagte die tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion, Nicole Maisch.

Zudem dürfen künftig wieder tierische Fette an Wiederkäuer, insbesondere Kühe, verfüttert werden. Die zuständigen Einrichtungen waren zu dem Schluss gekommen, dass dies kein erhöhtes Risiko für BSE, auch Rinderwahnsinn genannt, für die Verbraucher verursacht. Die Bundesregierung hält das Verbot daher für nicht mehr erforderlich.