Neue Verkehrsregel Das ändert sich bei der Rettungsgasse

Sie kann im Ernstfall Leben retten: die Rettungsgasse auf der Autobahn. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es eine neue Regelung, wie Rettungsgassen gebildet werden.
Stuttgart - Bei Rettungseinsätzen können wenige Minuten entscheidend sein. Diese gehen verloren, wenn beispielsweise bei einem Unfall auf der Autobahn der entstandene Stau die Straße blockiert. Um Einsatzfahrzeugen die Anfahrt zum Unfall zu ermöglichen, werden Verkehrstteilnehmer dazu aufgefordert, eine Gasse zu bilden – die Rettungsgasse.
Seit 2017 gibt in der Straßenverkehrsordnung eine neue Regelung, die es Verkehrsteilnehmer vereinfachen soll, diese überlebenswichtige Gasse zu bilden. Ob in der Stadt, auf Landstraßen oder Autobahnen: Sobald der Verkehr stockt oder es zu einem Stau kommt, müssen Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bilden, damit Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei schnell an den Unfallort kommen.
Rettungsgasse auf zweispurigen Straßen
Wie gehabt gilt bei Straßen mit zwei Spuren in eine Richtung, dass die Autos auf der linken Spur nach links fahren und die Autos auf der rechten Spur nach rechts. So entsteht in der Mitte eine Gasse für die Rettungsfahrzeuge. Wichtig: der Standsteifen sollte für Abschleppdienste immer frei bleiben.
Rettungsgasse bei Straßen mit mehr als zwei Spuren
Neu ist die Regelung bei Straßen oder Autobahnen mit mehr als zwei Spuren. Bislang wurde auch hier die Rettungsgasse in der Mitte gebildet. Das führte oft zu Missverständnissen und kostete wertvolle Zeit. Seit diesem Jahr gilt daher folgende Regel: Autos auf der linken Spur fahren nach links, alle Autos auf den restlichen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts. So entsteht die Rettungsgasse zwischen der linken Fahrbahn und den übrigen Spuren.
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