Die EU will die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und schreibt vor, dass neue Autos künftig mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein müssen.
Autohersteller müssen künftig in alle Neuwagen verschiedene Sicherheitssysteme einbauen. Die Pflicht gilt ab 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Wagen. Bereits vor zwei Jahren mussten Hersteller diese Systeme verpflichtend in neue Modelle einbauen, die sie auf den Markt brachten. Nun gilt dies auch für Neuwagen von Modellen, die es schon länger gibt.
Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
Dieser Assistent überwacht, ob der Fahrer sich an das Tempolimit hält. Per Videokamera oder Navigation soll das aktuell gültige Tempolimit anhand hinterlegter Karten erkannt werden. Bei Überschreitung soll der Fahrer einen Hinweis erhalten. Wie dieser Hinweis erfolgt, ist Sache des Herstellers. Außer akustischen und optischen Signalen ist es auch möglich, dass der Widerstand des Gas- oder Fahrpedals stärker wird. Die Verantwortung liegt aber weiter beim Fahrer, der das System übersteuern kann. Damit das System besser akzeptiert wird, kann es abgeschaltet werden, ist aber nach jedem Neustart wieder automatisch aktiviert.
Rückfahrassistent
Dieser soll verhindern, dass das Fahrzeug beim Rückwärtsfahren mit Personen oder Gegenständen zusammenstößt. Es basiert auf Informationen von Sensoren oder Kameras, die Passanten oder Hindernisse erkennen können. Der ADAC begrüßt die Einführung dieses Systems, weil sich durch veränderte Fahrzeugkonstruktionen die Rundumsicht und hier insbesondere die Sicht nach hinten kontinuierlich verschlechtert habe.
Blackbox
Die Blackbox soll im Falle eines Unfalls die Rekonstruktion des Geschehens erleichtern oder erst ermöglichen. Sie ist ist umstritten, weil sie permanent Daten aufzeichnet. Unter anderem erfasst sie die Position des Fahrzeugs auf der Straße, die Aktivierung der Sicherheitssysteme und die Geschwindigkeit. Die Daten sind anonymisiert und dürfen nur innerhalb des Systems verwendet werden. Außerdem werden sie nach kurzer Zeit wieder gelöscht – außer wenn sich ein Unfall eignet. In diesem Fall bleiben die Daten erhalten, die kurz vor und kurz danach aufgezeichnet wurden. Dieses System lässt sich nicht deaktivieren.
Notfall-Spurhalteassistent
Der Notfall-Spurhalteassistent überwacht, ob der Fahrer die Spur hält und warnt, wenn das Fahrzeug von der Straße abzukommen droht oder in den Gegenverkehr gerät. Auch dieser kann vom Fahrer bis zum nächsten Start des Fahrzeugs deaktiviert werden. Dies muss durch eine Abfolge von mehreren Handlungen des Fahrers erfolgen, so dass eine Abschaltung nicht versehentlich geschehen kann. Der ADAC kritisiert die vorgesehene Abschaltmöglichkeit. Der Einfluss dieses Systems sei schon dadurch begrenzt, dass der Fahrer es jederzeit übersteuern kann.
Notbremslicht
Wird ein Fahrzeug sehr stark abgebremst, blinkt das Bremslicht in schneller Folge. Das soll die Fahrer der nachfolgenden Autos auf die Notbremsung aufmerksam machen. Kommt das Fahrzeug zum Stehen, schaltet sich zudem die Warnblinkanlage ein, und das Bremslicht leuchtet dauerhaft.
Müdigkeitswarner
Die EU schreibt vor, dass bei Müdigkeit oder fehlender Aufmerksamkeit des Fahrers eine Warnung im Fahrzeug erfolgt. Es sollen kontinuierlich Augen-, Lid- und Lenkbewegungen aufgezeichnet werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der ADAC begrüßt die Einführung als erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit, geht aber davon aus, dass es Begehrlichkeiten geben wird, zur Aufklärung von Unfällen auf die Daten zu zugreifen. Schließlich ist die Frage, ob der Fahrer übermüdet oder abgelenkt war, für die Ermittlung der Unfallursache bedeutend. Damit könnte die Verwendung der Daten, die geschützt werden sollen, der Wahrheitsfindung und dem Opferschutz dienen.
Notbremsassistent
Diese Systeme erkennen eine Gefahrensituation selbstständig und veranlassen das Abbremsen des Fahrzeugs. Sie greifen also unmittelbar in das Verkehrsgeschehen ein, um eine Kollision zu verhindern oder abzumelden. Überdies erfolgt ein akustischer Hinweis.
Alkohol-Erkennung
Die EU wollte auch vorschreiben, dass Geräte eingebaut werden, die einen Alkoholgenuss des Fahrers erkennen und das Fahrzeug in diesem Fall blockieren. Dazu kam es aber nicht; allerdings ist künftig der Einbau einer Vorrichtung vorgeschrieben, in die diese Sperre später eingesetzt werden kann. Es ist gut möglich, dass eine Nachrüstung von Fahrzeugen, die diese Vorrichtung haben, später noch zur Pflicht gemacht wird.