Neue Windräder in Renningen Gegner sammeln Unterschriften – Kommt ein Bürgerentscheid zum Windpark?

Sechs Windräder sind im Renninger Wald zwischen Bosch-Gelände und der A 8 geplant. Foto: dpa/ Armin Weigel

Der Gemeinderat hat den Windpark im Renninger Hardtwald beschlossen, doch es regt sich Widerstand. Eine Bürgerinitiative will einen Bürgerentscheid über das Projekt. Was sagt die Stadt?

Sind Sie dagegen, dass der „Windpark Renningen“ gebaut wird? So soll die Frage lauten, über die eine Bürgerinitiative aus Renningen in einem Bürgerentscheid abstimmen lassen will. Um diesen herbei zu führen, ist die Bürgerinitiative (BI) Gegenwind Renningen seit der zweiten Novemberhälfte dabei, in der Bevölkerung die dafür nötigen Unterschriften zu sammeln.

 

„Wir hatten bereits nach etwa drei Wochen die erforderliche Anzahl von sieben Prozent der Wahlberechtigten erreicht“, berichtet Michael Otto von der Bürgerinitiative. In Renningen sind das knapp unter 1000 Personen ab 16 Jahren mit deutschem Pass oder EU-Pass. Die Mitstreiter der BI seien von Haustür zu Haustür gegangen. Aber auch 20 lokale Unternehmen und Geschäfte waren bereit, den Informationsflyer der BI sowie Listen zum Unterschreiben auszulegen.

Drei Monate Zeit, um Unterschriften für Bürgerentscheid zu sammeln

Bis zum 20. Januar ist nun Zeit, die gesammelten Unterschriften an die Stadt zu übergeben, damit diese überprüft werden. Am 20. Oktober 2025 hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, einen Nutzungsvertrag mit der Firma ABO Energy und den Stadtwerken Tübingen zum Bau und Betrieb des Windparks mit sechs Windrädern im Renninger Hardtwald zu schließen. Nach einem Gemeinderatsbeschluss bleiben nach Landesrecht genau drei Monate für ein Bürgerbegehren, um einen Bürgerentscheid herbeizuführen.

Diese erste Hürde scheint genommen. „Die Bereitschaft zur Unterschrift war überwiegend groß. Den Bürgern war die Möglichkeit, demokratisch über so ein besonderes Thema abzustimmen, wichtig“, sagt Jörg Zinser von der BI Gegenwind. Auch wenn sich die BI selbst gegen den Bau des Windparks zwischen Bosch-Gelände und Autobahn 8 ausspricht, so wird im Gespräch mit unserer Zeitung immer wieder betont, der Bürgerentscheid solle den Einwohnern überhaupt eine Möglichkeit bieten, ihre Meinung über den Windpark kundzutun.

Die Bürgerinitiative kritisiert vor allem einem mangelnde Kommunikation seitens der Stadt vor dem entscheidenden Gemeinderatsbeschluss. „Die meisten Bürger hatten keine Kenntnis davon, dass ein Windpark entstehen soll. Weder wo noch in welchem Umfang und mit welchen Auswirkungen für die Gemeinde“, sagen die Initiatoren des Bürgerbegehrens.

Informationen der Stadt: „Das grenzt schon fast an Hohn“

„Unser Vorwurf ist, dass die Stadt im Vorfeld die Bürgerschaft nicht angemessen informiert und beteiligt hat.“ Zwei Bürgerinformationsveranstaltungen in Renningen und Malmsheim im Herbst 2024 mit 80 beziehungsweise 50 Teilnehmern , eine Mitteilung in sozialen Medien mit sehr geringer Reichweite und eine „nicht sehr umfangreiche Information“ im Amtsblatt sind in den Augen der Bürgerinitiative keine angemessene Informationspolitik.

„Das grenzt schon fast an Hohn“, sagt Jörg Zinser. Erst seitdem die BI Unterschriften sammle, habe die Stadt eine Informationsoffensive gestartet. „Es beweist, wenn man informieren will, kann man es auch“, so Zinser.

Stadt Renningen: Es sind bereits rechtliche bindende Verträge geschlossen

 „Ein Bürgerentscheid könnte im Rahmen der Landtagswahlen am 8. März ohne nennenswerte zusätzliche Kosten durchgeführt werden“, lautet die Hoffnung der BI. Die Stadt Renningen hingegen hat bereits erklärt, dass sie ein Bürgerbegehren und damit auch einen Bürgerentscheid über den Windpark für rechtlich nicht zulässig hält. Denn es seien bereits rechtlich bindende Verträge mit dem Entwickler geschlossen.

Rechtliche Vorgaben

Bürgerbegehren
Ein Bürgerbegehren muss von mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten der betreffenden Kommune unterzeichnet werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung und einen Kostendeckungsvorschlag enthalten. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat.

Bürgerentscheid
Ein Bürgerentscheid kann vom Gemeinderat beschlossen oder von den Bürgern per Bürgerbegehren beantragt werden. Beim Bürgerentscheid stimmt die wahlberechtigte Bevölkerung (mindestens 16 Jahre mit einem deutschen oder EU-Pass) mit „Ja“ oder „Nein“ über eine Frage ab. Die Mehrheit entscheidet, wobei diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen muss.

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