Das Bundesverkehrsministerium rechnet mittlerweile mit Kosten in Höhe von 209,2 Millionen Euro für den Bau eines zweibahnigen Nordostrings von der B 27 bei Kornwestheim über das Neckartal zur B 14 bei Waiblingen.

Stuttgart - Das Bundesverkehrsministerium rechnet mittlerweile mit Kosten in Höhe von 209,2 Millionen Euro für den Bau eines zweibahnigen Nordostrings von der B 27 bei Kornwestheim über das Neckartal zur B 14 bei Waiblingen. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. „Damit haben sich die Kosten gegenüber den Plänen aus 2003 fast verdoppelt“, kritisiert der Grünen-Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel aus Filderstadt. Da das Ministerium von einer „zweibahnigen Straßenverbindung“ spricht, sei klar, dass von einer drei- bis vierspurige Straße auszugehen sei, bei der die Fahrstreifen in der Mitte baulich voneinander getrennt sind.

 

Bundesverkehrswegeplan soll im April vorgelegt werden

Das Berliner Ministerium prüft momentan, ob das umstrittene Projekt in den Bundesverkehrswegeplan 2015 aufgenommen wird, in dem die wichtigen Straßenbauvorhaben für die nächsten Jahre aufgelistet sind. Der Nordostring, der von den Städten Stuttgart und Fellbach abgelehnt wird, galt als politisch tot und war in den jüngsten Verkehrswegeplänen nicht mehr vertreten. Auch das Landesverkehrsministerium hatte das Projekt zu den Akten gelegt und dem Bund nicht mehr vorgeschlagen. Dass das Berliner Ministerium den Bau dennoch prüft, wird in der Antwort damit erklärt, dass „möglicherweise eine wesentliche Verkehrsentlastung für das Straßennetz im Nord-Ost-Quadranten der Stadt Stuttgart erzielt werden kann“. Zudem hätten „wiederholt Gespräche mit Mandatsträgern und Vertretern der Region Stuttgart stattgefunden, in denen von diesen auf die verkehrliche Notwendigkeit hingewiesen“ worden sei. Ob das Vorhaben in den Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird, ist noch offen. Die Liste soll im April vorgelegt werden, früher war als Termin Ende 2015 genannt worden.

Gastel fordert vom Bundesverkehrsministerium, die Nordostumfahrung nicht zu priorisieren, da sie ökologische Schutzgebiete gefährde. Amüsiert, so Gastel, nehme er zur Kenntnis, dass das Ministerium nicht die Namen der Mandatsträger nenne, die sich für den Nordostring eingesetzt haben: „Die Regierung weiß nicht, wer sie auf die angebliche Notwendigkeit der Straße hingewiesen hat, aber dennoch ist der Hinweis dieser aus der Erinnerung verschwundenen Mandatsträger Anlass genug für eine zeit- und kostenintensive Prüfung.“