Neuer Aidlinger Gemeinderat zu Flüchtlingsunterbringung Klare Antwort auf offene Frage zu Containerstandort

Auf der im Hintergrund sichtbaren Wiesenfläche neben dem Verkehrsübungsplatz ­sollen Flüchtlinge untergebracht werden. Foto: Eibner-Pressefoto/Michael Memmler

Nach einigen eher marginalen Themen bringt einer der neuen Räte im Aidlinger Gremium nochmals die Flüchtlingsunterbringung ins Spiel.

Bevor es für die neuen Mitglieder im Aidlinger Gemeinderat in die Sommerpause geht, kam das Gremium am Dienstagabend für eine Sondersitzung zusammen. Mit Blick auf die eher alltägliche Tagesordnung klingt das dringlicher, als es war. Erst eine Anfrage unter dem Punkt „Verschiedenes“ ließ kurz aufhorchen.

 

Zunächst aber galt es für den neuen Gemeinderat, das zu tun, wofür er gewählt wurde: nämlich Entscheidungen über die gesamte Bandbreite kommunaler Aufgaben und Angebote zu treffen. Dazu zählt zum Beispiel der im Personenfördergesetz vorgeschriebene barrierefreie Umbau von acht Bushaltestellen in Aidlingen und seinen Teilorten. Der alte Gemeinderat hatte bereits bei einer Sitzung Mitte Mai die Verwaltung ermächtigt, eine Firma mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Da es nur einen Bieter gab und das Angebot mit knapp 832 000 Euro um 80 Prozent über der Kostenschätzung lag, wiederholte die Gemeinde die Ausschreibung.

Diesmal legten vier Firmen ein Angebot vor, das günstigste lag mit 643 000 Euro aber immer noch fast 40 Prozent über der Zielmarke von rund 464 000 Euro. Die Gesamtkosten inklusive Mehrwertsteuer lägen bei 725 000 Euro, wobei gut die Hälfte davon über Fördermitteln finanziert werden könnte. Wegen der klammen Haushaltslage schlug die Verwaltung vor, vorerst nur sechs Haltestellen umzubauen und dadurch rund 127 000 Euro an Baukosten zu sparen.

Das Gremium stimmte zu, folgte aber dem Antrag von Siegmund Zweigart. Der Grünenrat hatte sich dafür ausgesprochen, statt der Haltestellen an der Sonnenberg- und an der Buchhaldenschule lieber zwei an der Dachteler Bergsiedlung zurückzustellen, weil dort die nächsten Haltestellen nur gut 300 Meter entfernt liegen.

Am Ende der Sitzung geht es um das Thema Flüchtlingsunterbringung

Ansonsten ging es um vergleichsweise Alltägliches – darunter neue Sicherheitstüren zum Schutz der Wasserversorgung, neue Pumpen für einen Brunnen im Würmtal, die Erstellung von Starkregengefahrenkarten sowie eine geringfügige Verlegung des Waldkindergartens, um einen Sicherheitsabstand zum Wald einzuhalten.

Erst am Ende der Sitzung wurde es noch einmal spannend, als zunächst Elke Anders sich mit einer Frage zur Flüchtlingsunterbringung an Hauptamtsleiter Timo Koch wandte. Die Grünenrätin wollte wissen, wie viele Menschen man im Ort bereits habe unterbringen können beziehungsweise, wie viele noch zu erwarten seien.

Gemeinderat fragt, ob Beschluss rechtsgültig war

Genaue Zahlen konnte Koch nicht nennen, man habe aber bereits für mehr als die Hälfte der für dieses Jahr unterzubringenden Geflüchteten eine Bleibe gefunden. Laut Zuweisung vom Landratsamt waren aufgrund von Hochrechnungen aus dem Vorjahr für Aidlingen im Jahr 2024 knapp 80 Personen angekündigt, ob es am Ende tatsächlich so viele werden, könne man allerdings noch nicht sagen, erklärte Koch.

Der neu in den Gemeinderat gewählte Allgemeinmediziner Malte Schaub (CDU) stellte daraufhin eine Frage zum Aidlinger Verkehrsübungsplatz, den der alte Gemeinderat noch kurz vor der Kommunalwahl als Standort für Flüchtlingsunterbringung definiert hatte – ein Beschluss, der in der Bevölkerung einigen Unmut ausgelöste.

In einer eigens deswegen anberaumten Bürgeranhörung Ende Juni stellte sich dann heraus, dass der Übungsplatz selbst erhalten bleibt und die möglichen Wohncontainer auf der Schotterwiese daneben stehen sollen. „Ist diese Fläche durch den Beschluss gedeckt oder muss der Gemeinderat noch mal abstimmen“, wollte Schaub wissen – und war mit dieser Frage vermutlich nicht alleine.

„Mit Sicherheit nein“, gab Bürgermeister Ekkehard Fauth darauf eine klare Antwort: Es spiele keine Rolle, ob der Standort auf die Wiese oder die befestigte Asphaltfläche daneben komme. Damit bestätigte er noch einmal seine Aussage von der Bürgeranhörung, wonach der Beschluss ordnungsgemäß gefasst worden und kein Verwaltungsakt sei. Sprich: Er sei rechtens und nicht anfechtbar.

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