Neuer Medienstaatsvertrag Bewährung für den Rundfunk – Skandale müssen Konsequenzen haben

Die Sendung mit der Maus – und Fußball: Zwei beliebte Klassiker aus dem Programm der Öffentlich-Rechtlichen. Foto: IMAGO/Panama Pictures

Das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender gehört rigoros an ein sich veränderndes Medienkonsumverhalten angepasst, findet Jacqueline Westermann.

Lange war um diese Entscheidung gerungen worden, aber am 1. Dezember tritt der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Kraft. Zunächst geht es ums Geldsparen. Dafür werden einige Sender zusammengelegt. Es gibt mehr Kooperationen. Hörfunkkanäle stehen vor dem Aus. Der Rundfunk soll digitaler werden, schlanker und moderner. Das ist alles gut und wichtig und richtig. Aber nicht genug. Denn die Strukturen sind veraltet. Das Legitimationsproblem wächst.

 

Dabei ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ein fester Bestandteil im demokratischen System. In Zeiten einer immer stärker werdenden Polarisierung, in Zeiten, in denen faktenfreie Informationen das Internet fluten und eine Suchmaschinen-KI aberwitzige Dinge erfindet, ist er wichtiger denn je. Zumal sich der Nachrichtenfluss immer schneller dreht. Veränderungsresistenz allerdings ist fehl am Platz. Die Skandale und Fehlentscheidungen der letzten Jahre müssen Konsequenzen haben, das Programm gehört rigoros an ein sich veränderndes Medienkonsumverhalten angepasst.

Programm und Struktur müssen auf den Prüfstand

Das heißt nicht, dass weitere Nischenkanäle und Doppelstrukturen aufgebaut werden sollen. Vielmehr müssen das Gesamtprogramm und die Senderstruktur auf den Prüfstand, so wie nun vereinbart, aber auch darüber hinaus. Denn aktuell laufen sie dem Nutzerverhalten quer und haben einen großen Kostenballon verursacht.

Der Soziologe Hartmut Rosa betont, dass der Rundfunkauftrag als Demokratie- und Bildungsauftrag zu verstehen sei und nicht einfach nur als eine Bereitstellung von Informationen oder einer Abbildung von besonders provokanten Privatmeinungen beispielsweise in Talkshows. Vielmehr müsse der Rundfunk den Prozess der Meinungsbildung organisieren oder wenigstens ermöglichen. Daraus folgt, Räume für Begegnungen zu schaffen, die durch die Fragmentierung und Polarisierung der Gesellschaft wegfallen. Das geht nicht, wenn jede Zielgruppe gesondert bespielt wird.

Nicht nur die Länder, deren ureigene Aufgabe die Rundfunkpolitik ist, sondern vor allem die Sender selbst sind gefragt. Sie sollten Mut haben, kreativ auf die Herausforderungen der Zeit einzugehen. Noch haben sie die Chance, dies zu tun. Denn das Bundesverwaltungsgericht zeigte vor wenigen Wochen mit einem Urteil, dass eines gewährleistet sein muss: das gesamte Spektrum, das Gesamtprogramm der Sender muss Diversität und Meinungsvielfalt garantieren. Ist dies nicht gegeben, könnte der Rundfunkbeitrag rechtswidrig sein.

Öffentlich-Rechtlichen sollten Mahnung ernst nehmen

Das heißt natürlich nicht, dass ein verärgerter Zuschauer nach einem ihm querlaufenden Nachrichten-Kommentar sofort Anspruch auf Einstellung der Zahlung hat. Das muss er genauso aushalten wie eine Zuschauerin, die vielleicht am nächsten Abend aufgrund ihrer ganz anderen politischen Einstellung wutentbrannt vor dem Fernseher sitzt. Doch die Öffentlich-Rechtlichen sollten die juristische Mahnung ernst nehmen und regelmäßig das Programm auf den Prüfstand stellen, Formate hinterfragen, Nutzererwartungen besser einbeziehen.

Chef-Gehälter gehören auf den Prüfstand

Ein Wegfallen des Beitrags wäre katastrophal für die Sender. Schon jetzt sehen sie sich einem gewaltigen Kostenberg gegenüber, selbst wenn die Reformen greifen sollten. Eine nachhaltige Finanzierung ist nicht vereinbart zwischen Ländern und Sendern, 2026 urteilt – mal wieder – Karlsruhe zur Entwicklung des Beitrags.

Gerade die Sender müssen sich aber noch mehr ihrer Verantwortung bewusst zeigen und proaktiv stärker Reformoptionen aufzeigen. Dazu gehört im Übrigen auch, Gehälter von Führungskräften auf den Prüfstand zu stellen.

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