Die Geflügelpest ist weiter auf dem Vormarsch. Im Kreis Böblingen ist nun eine Wildente an der Infektion gestorben.

Nachdem Anfang des Jahres in Leonberg zwei Graugänse und in Hildrizhausen ein Turmfalke an der Vogelgrippe verendet sind, wurde nun in Waldenbuch ein weiterer Geflügelpestbefund bei einer Wildente bestätigt. Damit sich die Krankheit im Kreis Böblingen nicht weiter ausbreitet, bittet das Veterinäramt des Landkreises alle Geflügelhalter, sich strikt an die Stallpflicht zu halten und den Eintrag des Virus in die Nutzgeflügelhaltungen durch akkurate Biosicherheitsmaßnahmen zu verhindern, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes Böblingen.

 

Das generelle Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Böblingen gilt seit dem 10. Februar und ist zunächst bis zum 31. März befristet. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes nachgelesen werden. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Veterinäramts (www.lrabb.de/Veterinaerdienst) und auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (https://mlr.baden-wuerttemberg.de/) sowie des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de).

Nach wie vor werden alle Geflügelhalter im Landkreis Böblingen aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt zu registrieren, sofern dies noch nicht bereits geschehen ist. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung anzumelden. Formulare gibt es ebenfalls auf der Homepage des Veterinäramtes oder unter der Telefonnummer 07031/ 663-1468 oder per Mail an veterinaer-lebensmittel@lrabb.de.

Die Geflügelpest – oder auch Vogelgrippe genannt – ist eine in den meisten Fällen tödlich verlaufende Virus-Erkrankung für eine Vielzahl an Vogelarten. Wo sie auftritt, muss sie von Amts wegen mit rigiden Mitteln bekämpft werden, um eine Ausbreitung zu verhindern, teilt das Landratsamt mit. Eine Gefährdung der Gesundheit für Menschen durch die Vogelgrippe besteht derzeit jedoch nicht.