Datengrundlage geändert
Wahrscheinlich wird die Region aber nicht umhinkommen, ihre Pläne zu überarbeiten. „Wir haben in dem neuen baden-württembergischen Windatlas eine deutliche Veränderung der Datengrundlage“, sagt Kiwitt. Damit könnten Gegner ausgewiesener Standorte argumentieren, dass die Beurteilung von Vor- und Nachteilen dieser Areale fehlerhaft sei – also beispielsweise eine zu hohe Windgeschwindigkeit angenommen wird. „Es besteht die Gefahr von Abwägungsfehlern“, sagt Kiwitt.
Schurwald fällt raus
In der Tat bestehen wesentliche Unterschiede zwischen dem Windatlas aus dem Jahr 2011, der den Plänen der Region zugrunde liegt, und dem aus dem Jahr 2019. Waren 2011 weite Teile des Rems-Murr-Kreises, des Kreises Esslingen und des Kreises Göppingen als windträchtige Gebiete ausgemacht worden, fallen diese nun – bis auf den Albtrauf – aus dem Raster. Das gilt beispielsweise für die besonders umstrittenen Standorte im Schurwald, gegen die zahlreiche Bürgerinitiativen protestieren. Dagegen tauchen plötzlich neue Standorte im Kreis Böblingen auf, der 2011 noch als ungeeignet für Windkraft eingestuft worden war. Begründung damals: er liegt im Windschatten des Schwarzwalds. Und heute? „Offenbar sind neue Parameter maßgebend“, sagt Kiwitt.
Leistung statt Geschwindigkeit
Beim Windatlas aus dem Jahr 2011, der vor allem auf Modellrechnungen und weniger auf Messungen beruhte, galt eine Windgeschwindigkeit von mindestens 5,3 Meter pro Sekunde in 100 Metern Höhe als Voraussetzung dafür, einen Windkraftstandort auszuweisen. Im neuen Atlas ist die Windleistungsdichte das entscheidende Kriterium, bei der neben der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit auch die Windhäufigkeitsverteilung und die Dichte der Luft eine Rolle spielen. Als Orientierungswert für einen geeigneten Windradstandort gelten so 215 Watt pro Quadratmeter, das ist die Leistung beim Durchströmen pro Quadratmeter Rotorkreisfläche in 160 Metern Nabenhöhe.
Neue Standorte im Kreis Böblingen
Diese unterschiedlichen Kriterien 2011 und 2019 führen planungsrechtlich zu einer kuriosen Situation. Die von der Region als Windkraftstandorte ausgesuchten 41 Vorranggebiete beruhen planungsrechtlich unter anderem darauf, dass dort 100 Meter über Grund eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 5,3 Meter pro Sekunde herrscht. Grundlage dafür war der Windatlas 2011. Laut Windatlas 2019 herrscht diese Windgeschwindigkeit aber nur am Albtrauf in den Kreisen Esslingen und Göppingen (wie bisher) und neu an einigen Standorten im Kreis Böblingen. Alle übrigen Gebiete in den Kreisen Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr (vor allem der Schurwald) fallen raus. Erst wenn man das neue Kriterium der Windleistungsdichte aus dem Atlas 2019 zugrunde legt, gelten einige Standorte wieder als akzeptabel, mindestens acht liegen freilich so oder so im nicht mehr im windhöfigen Bereich. Ganz anders die Situation im Kreis Böblingen: Dort könnten aufgrund des Windatlas neue Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden.
Rasch Rechtssicherheit
Für die 22 in Betrieb genommenen Windkraftanlagen in der Region, dazu die größte und leistungsstärkste Baden-Württembergs bei Lauterstein, ändert sich indes nichts. Bei noch nicht genehmigten Anlagen könnte das aber anders sein. Allerdings können von den 41 regionalen Vorranggebieten 13 schon deshalb nicht genutzt werden, weil sie in Landschaftsschutzgebieten liegen. Aber auch für jeden anderen Standort ist ein eigenes Genehmigungsverfahren nötig, weil er auf jeden Fall in einem geschützten Grünzug liegt. Man sei also planungsrechtlich handlungsfähig, sagt Kiwitt. Dennoch müsse möglichst rasch Rechtssicherheit hergestellt werden, wo Windkraftanlagen in der Region genehmigt werden könnten.
Unverständnis und Überraschung
Im regionalen Planungsausschuss sind diese Neuigkeiten mit einer Mischung aus Unverständnis und Überraschung zur Kenntnis genommen worden. Die neue Situation werde der Bevölkerung, vor allem dem Teil der gegen eine Verspargelung der Landschaft kämpfe, nur schwer zu vermitteln sein, hieß es bei CDU, SPD, Freie Wählern und FDP. Dass nun plötzlich im Kreis Böblingen Windkraftstandorte ausgewiesen werden könnten, sei dort nur „schwer vermittelbar“, sagte Freie-Wähler-Regionalrat Wilfried Dölker. CDU-Kollege Rainer Ganske sagte, das könne nicht allein Sache der Region sein: „Hier ist der Umweltminister Untersteller in Verantwortung“. Dagegen empfahl Grünen-Regionalrätin Dorothee Kraus-Prause „mehr Gelassenheit“. Kiwitt, der sich schon bei der Festlegung der 41 Vorranggebiete intensiv mit Gegnern vor Ort auseinandersetzte, ist sich sicher: „Die Vermittlung wird schwieriger.“