Eine Steuerentlastung gibt es nicht. Der Gesetzgeber muss zwar regelmäßig den steuerlichen Grundfreibetrag anpassen, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Die Bundesregierung hat dies aber für 2015 noch nicht getan. Bis jetzt liegt ein Entwurf vor, der noch nicht im Kabinett behandelt worden ist. Danach ist vorgesehen, den Grundfreibetrag für Alleinstehende für 2015 um 118 Euro auf 8472 Euro zu erhöhen. Damit werden 118 Euro jährlich zusätzlich von der Steuer freigestellt. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

 

Entlastungen soll es für Haus- und Wohnungssanierungen geben. Immobilienbesitzer, die ihr Heim dämmen oder sanieren, können auf Steuervorteile hoffen. Laut Kabinettsbeschluss sollen ab 2015 zehn Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können. Details werden noch verhandelt.

Der Immobilienkauf wird in zwei Bundesländern teurer: Nordrhein-Westfalen und das Saarland erhöhen die Grunderwerbsteuer zum Jahreswechsel auf 6,5 Prozent. Zum Vergleich: In Baden-Württemberg liegt die Steuer, die beim Immobilienkauf fällig wird, bei fünf Prozent.

Von 2015 an sind Banken und Sparkassen verpflichtet, die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bisher musste der Kunde beim Institut beantragen, dass die Kirchensteuer mit der Abgeltungsteuer eingezogen wird. Alternativ war es auch möglich, die Kirchensteuer in der Steuererklärung zu deklarieren. Für den Abzug sorgen nun die Banken. Zur Vereinfachung fragen die Kreditinstitute die Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Der Kunde kann diesem Verfahren widersprechen. Er muss dann in der Steuererklärung die Angaben machen.