Wegen der extrem niedrigen Kapitalmarktzinsen sinkt am 1. Januar 2015 der Garantiezins. Dabei handelt es sich um den Zinssatz für Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen, den die Gesellschaften ihren Kunden maximal garantieren dürfen. Die garantierte Verzinsung sinkt für Neuverträge, die vom Jahresbeginn an abgeschlossen werden, auf 1,25 Prozent. Bisher lag der Garantiezins bei 1,75 Prozent. Zum Garantiezins kommt noch die Überschussbeteiligung hinzu, so dass Lebensversicherungen in der Vergangenheit höhere Renditen erwirtschafteten. Dennoch geht auch die Gesamtverzinsung zurück.

 

Das trifft auch auf viele Riester-Verträge zu. Wer die staatliche Riester-Zulage für 2012 noch erhalten will, muss diese bis spätestens Ende des Jahres beantragen. Den Antrag für die Zulage erhält der Kunde vom Anbieter. Viele Kunden haben sich für einen Dauerzulagenantrag entschieden, um die Prämie nicht jedes Jahr gesondert beantragen zu müssen. Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten aber regelmäßig überprüft werden, damit Änderungen bei persönlichen Lebensverhältnissen berücksichtigt werden. Kunden mit Riester-Vertrag sollten kontrollieren, ob sie die erforderlichen Beiträge einbezahlt haben, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Die vollen Zulagen gibt es nur, wenn mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens eingezahlt wurden, maximal 2100 Euro pro Jahr. Wer durch den Ehepartner Anspruch auf Riester-Förderung hat, muss einen Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich einzahlen.