Neuerungen 2015 Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs
Vom 1. Januar 2015 ist der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vorgeschrieben. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobs. In Branchen mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, deren Einstiegslöhne noch unter 8,50 Euro liegen, gilt eine Übergangsfrist bis 2017. Ausnahmen vom Mindestlohn bestehen für Jugendliche, Langzeitarbeitslose und bestimmte Praktikanten. Mit dem Mindestlohngesetz wurden Regeln für die kurzfristige Beschäftigung gelockert. Aushilfskräfte wie Saisonarbeiter, Erntehelfer oder Ferienjobber dürfen ab 2015 bis zu 70 (bisher: 50) Tage im Jahr arbeiten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Davon profitieren auch Schüler und Studenten.
Vom nächsten Jahr an bekommen Hartz-IV-Empfänger mehr Geld: Der Regelsatz für Alleinstehende steigt um acht Euro auf 399 Euro.
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