Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2013 von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitrag seit 1996. Möglich machen dies hohe Rücklagen der Rentenversicherung. Der geringere Beitrag wirkt sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen aus: Sie werden 2013 um jeweils 3,1 Milliarden Euro entlastet. Ein Beschäftigter mit 3000 Euro Monatseinkommen, spart knapp elf Euro. Allerdings profitieren Gutverdiener kaum. Wie in jedem Jahr, so erhöhen sich auch 2013 die so genannten Beitragsbemessungsgrenzen. Dieses Mal steigt die Grenze, bis zu der Sozialabgaben fällig werden, besonders stark. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nimmt in den alten Bundesländern zum 1. Januar 2013 von 5600 auf 5800 Euro zu. Das bedeutet für einen gut verdienenden Arbeitnehmer im Westen allein bei der Rente eine monatliche Mehrbelastung von 19 Euro. Im Osten erhöht sich die Grenze von 4800 auf 4900 Euro. Bescheiden fällt der Zuwachs für Rentner aus: Nach Prognosen der Rentenversicherung können Ruheständler im Westen zum 1. Juli 2013 mit einem Plus von einem Prozent rechnen, im Osten fällt die Steigerung mit geschätzten drei Prozent höher aus.