Bereits im Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde geregelt, dass die Veranlagungsformen bei Ehegatten zum 1. Januar 2013 von sieben auf vier Varianten reduziert werden. Ehepaare können künftig zwischen der Zusammenveranlagung oder einer Einzelveranlagung wählen, welche die getrennte Veranlagung von 2013 an ablöst. Damit sind künftig folgende Veranlagungen möglich: Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting, Einzelveranlagung mit Grundtarif, ein so genanntes Verwitwetensplitting oder ein Sondersplitting für Geschiedene im Trennungsjahr. Bei der neuen Einzelveranlagung werden künftig die Einkünfte für jeden Ehegatten getrennt ermittelt. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden grundsätzlich dem Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat.