Da die Rente mit 67 schrittweise eingeführt wird, steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1948 geboren sind, erreichen die Altersgrenze 2013 mit 65 Jahren und zwei Monaten. Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.