Von 2013 an wird der Freibetrag für Übungsleiter von 2100 auf 2400 Euro pro Jahr angehoben. Nebentätigkeiten als Trainer, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und Künstler sind steuerbegünstigt, wenn sie für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation geleistet werden. Die Vergütungen von bis zu 2400 Euro sind von Sozialabgaben und Steuern befreit.