Die Lohngrenze für Minijobs steigt zu Jahresbeginn von 400 auf 450 Euro monatlich. Gleichzeitig werden Minijobber, die ihre Tätigkeit ab 1. Januar 2013 aufnehmen, rentenversicherungspflichtig. Sie erwerben damit Ansprüche auf Rente, Rehabilitation und Erwerbsminderung. Mit einem Eigenbeitrag stocken Minijobber den pauschalen Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbetrag auf. Ein Beispiel: Verdient der Beschäftigte 450 Euro monatlich, zahlt er einen Eigenbeitrag von 17,55 Euro. Minijobber können sich aber von der Pflicht zur Zahlung eigener Rentenversicherungsbeiträge befreien lassen. Über die Folgen sollten sie sich informieren.