Nach dem Willen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles soll die Zeitarbeit begrenzt werden. Die Arbeitgeber sehen die Pläne kritisch: Der Entwurf erschwere Arbeitsteilung in der Digitalwirtschaft.

Berlin - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will mit strengeren Regelungen für die Zeitarbeit sowie Werk- und Dienstverträge die Rechte von Arbeitnehmern stärken. Das Ministerium hat einen ersten Entwurf für die Gesetzespläne an die übrigen Ressorts verschickt. Das Ziel der Ministerin ist, Missbrauch bei Zeitarbeit und Werkverträgen zu begrenzen. Künftig soll es eine gesetzliche Höchstdauer für Leiharbeit von 18 Monaten geben. Allerdings können die Tarifpartner von dieser gesetzlichen Begrenzung abweichen, wenn sie sich auf eine tarifliche Regelung zur Zeitarbeit verständigen. In diesem Fall können sie Leiharbeit auch für einen längeren Zeitraum vorsehen. Deutliche Einschränkungen soll es auch bei den Werk- und Dienstverträgen geben, denen in der arbeitsteiligen Wirtschaft große Bedeutung zukommt. Bei den Werkverträgen befürchten die Arbeitgeber erhebliche Belastungen. Der Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sprach von einem praxisfremden, hochbürokratischen und unsinnigen Entwurf.

 

Falls die Gesetzespläne in dieser Form umgesetzt würden, werde den Unternehmen die Ausgliederung von Arbeiten erheblich erschwert, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Mit Werk- und Dienstverträgen vergeben die Unternehmen Aufträge an externe Dienstleister. Häufig wird beispielsweise die Wartung für die IT-Technik an Fremdfirmen vergeben. Auch in der Logistik und im Anlagenbau sind Werkverträge ein häufig genutztes Instrument.

Informationsrecht des Betriebsrates

Nahles will mit der Neuregelung ein Informationsrecht des Betriebsrates festschreiben. Unternehmen sollen den Betriebsrat über Werkverträge informieren. Die Mitarbeitervertretung hat allerdings kein Mitbestimmungsrecht. Das akzeptieren die Arbeitgeberverbände. Sie kritisieren jedoch, dass mit dem Referentenentwurf das Arbeitsvertragsrecht verändert werden soll. Dadurch würden unstreitige Werkverträge in Frage gestellt oder unmöglich gemacht. Den Schaden hätte beispielsweise die Digitalwirtschaft, die auf dem Prinzip der arbeitsteiligen Wirtschaft basiert.

Im Referentenentwurf ist eine Definition von Arbeitsverhältnissen enthalten, anhand derer die Prüfung von Werk- und Dienstverträgen erfolgen soll. Dafür werden acht Kriterien genannt, etwa die Frage, ob die Tätigkeit überwiegend in den Räumen des Auftrag gebenden Unternehmens erfolgt. Die BDA argumentiert, dass sechs der acht Kriterien dazu führen würden, dass viele Werkverträge als feste Arbeitsverhältnisse eingestuft würden. Dies könnte etwa zur Folge haben, dass für die Arbeitsleistung Sozialbeiträge bezahlt werden müssten. Die BDA verlangt, dass der Entwurf erheblich verändert wird.

Zeitarbeit auf 18 Monate begrenzen

In den übrigen Teilen des Entwurfs lehnt sich Nahles eng an den Koalitionsvertrag an. Dazu gehört, dass Zeitarbeit künftig auf 18 Monate begrenzt wird. Die meisten der knapp 800 000 Leiharbeiter in Deutschland sind nur wenige Monate in einem Entleihbetrieb beschäftigt. Es gibt aber im Automobilbereich und im Flugzeugbau auch Beispiele, wo Zeitarbeiter mehrere Jahre in ein- und demselben Betrieb eingesetzt werden. Nahles will das weiterhin erlauben, wenn die Sozialpartner sich einig sind, dass längere Fristen für Leiharbeiter möglich sein sollen. Auch abweichende Regelungen in Haustarifen, die nur für ein bestimmtes Unternehmen gelten, will Nahles anerkennen. Eine Obergrenze soll es in diesen Fällen nicht geben. Falls ein Tarifvertrag keine andere Regelung vorsieht, gilt die gesetzliche Höchstgrenze.

Der Entwurf regelt außerdem, dass Leiharbeitnehmer spätestens nach neun Monaten so bezahlt werden müssen wie Stammbeschäftigte. Auch hier lässt Nahles tarifvertragliche Ausnahmen vor: Wenn Leiharbeitern tarifvertragliche Zuschläge zustehen, besteht Anspruch auf gleiche Bezahlung nach zwölf Monaten.

Wichtig ist Nahles auch, dass Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden können. Dies spielte zuletzt im Tarifkampf von Deutscher Post und der Gewerkschaft Verdi eine Rolle.