Neues Gewalthilfegesetz Esslinger Frauenhaus muss immer häufiger abweisen – „Alle Frauen haben Anspruch auf Schutz“

Frauenhäuser bieten Betroffenen Schutz. Foto: dpa

Zwei Femizide im Kreis Esslingen allein in diesem Jahr haben die Bevölkerung schockiert. Bundesweit nimmt die Gewalt gegen Frauen zu. Der Trägerverein des Esslinger Frauenhauses setzt Hoffnung in das neue Gewalthilfegesetz.

Gewalt in und nach einer Beziehung gehört für viele Frauen zum Alltag. Den jüngsten Zahlen des Bundeskriminalamts zufolge wurden 180 715 Frauen im Jahr 2023 Opfer von Partnerschaftsgewalt – 5, 6 Prozent mehr als im Vorjahr. 360 Mädchen und Frauen wurden von Männern oder Ex-Partnern getötet. Beinahe täglich gab es 2023 demnach einen Femizid in Deutschland. Im Kreis Esslingen haben in diesem Jahr bereits zwei Fälle die Bevölkerung erschüttert. Ende Februar soll ein 72-Jähriger seine gleichaltrige Ehefrau in Esslingen nach einem Streit umgebracht haben. In Ostfildern wurde Ende März eine 39 Jahre alte Frau tot in ihrer Wohnung gefunden. Für das Gewaltverbrechen macht die Polizei ihren Ex-Freund verantwortlich, der später Selbstmord beging.

 

2,6 Milliarden Euro vom Bund für den Ausbau von Schutz und Beratung

Um Frauen besser schützen zu können, hat der alte Bundestag auf den letzten Metern vor der Wahl im Januar noch das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Es sieht unter anderem einen Rechtsanspruch für Frauen und Kinder auf Beratung und Hilfe vor. Die Länder erhalten vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro, um Schutz-und Beratungsangebote auszubauen. Für den Esslinger Verein Frauen helfen Frauen, Träger des Esslinger Frauenhauses und der Beratungs- und Interventionsstelle, ist das Gesetz ein wichtiges Signal nach außen, das den Handlungsbedarf untermauert. „Obwohl häusliche Gewalt ein großes gesellschaftliches Problem darstellt und immer weiter zunimmt, findet es politisch zu wenig Beachtung“, sagt Nadine Grupp, Sozialarbeiterin in der Beratungsstelle des Frauenhauses.

Den jüngsten BKA-Zahlen zufolge nimmt die Gewalt gegen Frauen zu. Foto: dpa

Auch die Zahlen in Esslingen sprechen eine deutliche Sprache. Im vergangenen Jahr mussten im Esslinger Frauenhaus fünf Mal so viele Frauen abgewiesen werden wie es Plätze gibt. Auch die Zahl der Hilfesuchenden in der Esslinger Beratungsstelle war 2024 weiter um 8,3 Prozent gestiegen. Im Zuge des Gewalthilfegesetzes hofft der Verein Frauen helfen Frauen deshalb, dass es mehr Zuschüsse gibt, um die Kapazitäten ausbauen können. „Viele Frauen verharren lange in der Gewaltsituation. Vor allem die finanzielle Situation ist eine hohe Hürde, sich daraus zu befreien“, sagt Katrin Heubach vom Frauenhaus. „Wir sind deshalb froh, dass es nach so langer Zeit gelungen ist, das Gesetz zu verabschieden.“

„Das kostet viele Menschenleben“

Trotzdem gibt es aus ihrer Sicht einige Wermutstropfen. So dauere es viel zu lange, bis der Rechtsanspruch greift. Vorgesehen ist das erst für das Jahr 2032. „Das kostet viele Menschenleben“, befürchtet Nadine Grupp. Im Jahr 2023 gab es deutschlandweit 360 Femizide, hochgerechnet könnten das in den sieben Jahren bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch rund 2500 Femizide bedeuten.

Die Mitarbeiterinnen kritisieren auch, dass durch Meldepflichten und Wohnsitzauflagen geflüchtete Frauen und solche mit unsicherem Aufenthaltsstatus faktisch von dem Schutzanspruch ausgeschlossen werden. „Unser Ziel ist es, dass alle Frauen einen Anspruch auf Schutz haben“, unterstreicht Katrin Heubach. „Häusliche Gewalt kennt keine Nationalität und keine Schicht.“ Diese Einschränkung verstoße gegen die Istanbul-Konvention, die auch Deutschland ratifiziert hat. Das deutsche Gewalthilfegesetz klammere zudem trans-, inter- und nicht-binäre Personen aus. Die seien aber ebenso von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Das Gewalthilfegesetz konzentriere sich vor allem auf Schutzmaßnahmen für Betroffene. Täterarbeit und Prävention würden dagegen kaum konkretisiert.

Drohungen und Kontrolle: Häusliche Gewalt beginnt nicht erst bei Schlägen

Seit August hat der Esslinger Verein eine neue Präventionsstelle eingerichtet, die jährlich neu finanziert werden muss. „Unser Ziel ist es, das Wissen über häusliche Gewalt möglichst breit zu streuen“, sagt Katrin Heubach. „Aber wir machen keine Täterarbeit.“ Gewalt habe viele Gesichter und beginne nicht erst mit Schlägen. Auch Drohungen, Beschimpfungen, Demütigungen und Kontrolle seien Formen von Gewalt.

Um das zu verdeutlichen, wird in der Präventionsarbeit beispielsweise das Gewaltbarometer vorgestellt und auf Red Flags eingegangen, bei denen die Alarmglocken läuten sollten. Mit Workshops und Vorträgen will der Verein vor allem Fachkräfte in sozialpädagogischen Einrichtungen und Institutionen sowie Beteiligte bei Gericht und weitere Personen erreichen, die als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ihr Wissen dann weitergeben. „Gewalt kann in jeder Lebenssituation ein Thema sein, es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem“, betont Katrin Heubach.

40 Jahre Frauenhaus

Einrichtungen
Vor fast 40 Jahren, im Frühsommer 1985, eröffnete der Verein Frauen helfen Frauen in Esslingen ein Frauenhaus. Es bietet 17 Plätze. Die Adresse ist geheim. Der Verein betreibt auch eine Beratungsstelle, bei der sich Frauen melden können, die häusliche Gewalt erlebt haben. Nach akuten Vorfällen bietet zudem die Interventionsstelle Hilfe an, sofern die Betroffenen gegenüber der Polizei ihr Einverständnis gegeben haben.

Präventionsstelle
Seit Sommer 2024 hat der Verein eine Präventionsstelle eingerichtet. Mit Vorträgen und Workshops für Fachkräfte soll über häusliche Gewalt und ihre verschiedenen Formen informiert werden. Interessierte können sich per Mail an frauenberatung@frauenhelfenfrauen-es.de wenden.

Wohnungssuche
Auf dem umkämpften Wohnungsmarkt werde es für die Bewohnerinnen des Esslinger Frauenhauses immer schwieriger, eine eigene Wohnung zu finden, so der Verein. Das Frauenhaus sei aber nur als vorübergehende Kriseneinrichtung gedacht. Die Situation sei so prekär, dass die Frauen mit ihren Kindern derzeit oft eineinhalb Jahre bleiben müssten. Das habe zur Folge, dass keine Plätze frei werden und akut gefährdete Betroffene abgewiesen werden müssten.