Im Kampf gegen Spielsucht und den Schwarzmarkt verschärft das Land die Gesetze: Betreiber von Spielhallen sind die Hauptbetroffenen der neuen Regelung. Im Fokus steht die ganze Bandbreite der Angebote – vom Zahlenlotto bis zu den Casinos.

Stuttgart - Es ist nicht so, dass das Glücksspielwesen bisher vom Gesetzgeber vernachlässigt worden wäre. Die verschiedensten Vorschriften will die Landesregierung jetzt in einem Glücksspielgesetz zusammenfassen. Dieses Gesamtpaket biete „einen vernünftigen Ausgleich zwischen Suchtprävention und Gewerbefreiheit“, sagt Innenminister Reinhold Gall (SPD).

 

Dem Druck der EU folgend will das Land seine Glaubwürdigkeit erhöhen. Brüssel kritisiert das staatliche Monopol aufs Glücksspiel. Das Land begründet sein hoheitliches Tun damit, dass nur so der Spielsucht Einhalt geboten werden könne. Es muss sich aber auch dem Verdacht stellen, dass es vor allem eine Einnahmequelle absichern wolle. 200 Millionen Euro werden dieses Jahr an Zuweisungen von der Staatlichen Toto-Lotto-Gesellschaft im Landeshaushalt erwartet. Weitere 24 Millionen Euro sollen von den Spielbanken kommen.

Zu beobachten ist zudem, dass der Kampf gegen die Spielsucht bisher eher verhalten geführt wurde. Ob das eine Folge davon ist, dass weite Teile des Glücksspielgeschehens in die – vor allem internetgebundene – Illegalität abgewandert sind, oder ob es sich genau andersherum verhält, wird je nach Interessenlage behauptet.

Keine Spielbank in Mannheim

„Unser Beitrag zur Spielsuchtbekämpfung“, sagt Gall, sei der Verzicht auf die vierte Spielbank in Mannheim. „Wenn wir da mehr gemacht hätten, wäre das nicht glaubwürdig gewesen“, konstatiert der Innenminister. Auch habe man nicht mit anderen Ländern konkurrieren wollen. Spieler aus dem Rhein-Neckar-Raum pilgern bis jetzt ins hessische Wiesbaden oder ins pfälzische Bad Dürkheim.

Der Glaubwürdigkeit dient auch, dass die dem Land gehörende Toto-Lotto-Gesellschaft die Zahl ihrer Annahmestellen von derzeit etwa 3400 auf 3300 begrenzen muss. Bis zum 30. Juni 2013 soll die tatsächliche Zahl auf diese zurückgeführt werden. Die Toto-GmbH wird es verkraften, denn künftig soll ihr wieder erlaubt werden, das Lottospielen online anzubieten. „Damit soll den illegalen Glücksspielangeboten im Internet eine legale, sichere und den Spiel- und Jugendschutz gewährleistende Alternative gegenübergestellt werden“, heißt es im Gesetzentwurf.

Kampf gegen die Illegalität

Kampf gegen die Illegalität ist auch auf dem Feld der Sportwetten angesagt. Gall schätzt, dass in Baden-Württemberg derzeit 500 illegale Büros eingerichtet sind, die Sportwetten annehmen. Die beim Regierungspräsidium Karlsruhe angesiedelte Aufsicht tut sich im Kampf gegen diesen verbotenen Zweig des Glücksspiels schwer. Betriebsuntersagungen ziehen Klagen der Betreiber nach sich – und diese „eine ganze Bandbreite von Urteilen“, so Gall, die alles andere als Rechtssicherheit begründen. „Im Rahmen eines Experiments soll erprobt werden, ob es gelingt, durch ein kontrolliertes Angebot privater Konzessionäre den Schwarzmarkt zurückzudrängen.“ Dazu sollen für einen Zeitraum von sieben Jahren EU-weit 20 Konzessionen ausgeschrieben werden. Landesweit bis zu 600 Annahmestellen für Sportwetten sollen zulässig sein. Verboten bleiben allerdings Livewetten, also Tipps, die erst im Laufe eines Sportereignisses abgegeben werden.

Solche Annahmestellen sollen nur erlaubt werden, „wenn der Betreiber die für die Abwicklung des Spielgeschäftes und des Zahlungsverkehrs erforderliche persönliche, sachliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit besitzt“. Um das prüfen zu können, sollen die Karlsruher Aufseher zweieinhalb Stellen mehr bekommen.

Einlasskontrolle vorgeschrieben

Gegen die Spielsuchtgefahr gerichtet ist auch die Begrenzung des Marktes für Automatenspielhallen. Neben den restriktiven Vorschriften für deren Zulassung soll etwa deren Außenwerbung reglementiert werden. Zudem werden Einlasskontrollen vorgeschrieben. So müsste jemand abgewiesen werden, der sich selbst vorsichtshalber hat in eine Sperrdatei eintragen lassen. Weiter gäbe es eine bessere Rechtsgrundlage für Videoüberwachung. Sie soll verhindern, dass Geräte manipuliert werden und „jemand an fünf, sechs Automaten gleichzeitig spielt“, erläutert Gall.