Neues Heimgesetz Gefährdet Bürokratieabbau die Senioren in Heimen?

Manch eine Senioreneinrichtung soll nicht mehr vom Staat kontrolliert werden. Foto: Marijan Murat/dpa

Ein Gesetzesentwurf sieht weniger Kontrollen in Pflegeeinrichtungen und weniger Mitbestimmung der Bewohner vor. Experten schlagen Alarm.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Man sei schon „sehr unglücklich“ über dieses Gesetz, heißt es vom Landesseniorenrat. Und mit dieser Einschätzung steht die Interessensvertretung der älteren Menschen keinesfalls allein. Eine beachtliche Anzahl von Experten wünscht sich, dass das Gesetz für Teilhabe und Pflegequalität (TPQG) bei den nun anstehenden Beratungen im Landtag noch an entscheidenden Stellen geändert wird. Politische Unterstützung gibt es dafür bisher aber nur von denen, die in der politischen Opposition zu Hause sind. SPD und FDP halten eine Überarbeitung in Teilen ebenso für geboten.

 

Kretschmann lobt das neue Gesetz

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte das Gesetz unlängst als „wichtiges Ergebnis der Entlastungsallianz“ gepriesen. In diesem Gremium erarbeiten Fachexperten Regelungen zum allseits geforderten Bürokratieabbau.

Das Wegfallen von überflüssigen Regelungen ist auch einer der Hauptgründe, die Sozialminister Manne Lucha (Grüne) für die geplanten Neuerungen ins Felde führt. Allerdings: In der Entlastungsallianz sind zwar Handwerker, Landkreistag und Sparkassen vertreten. Pflegeeinrichtungen jedoch nicht – und viele von denen, die sich professionell mit der Pflege und den Rechten der Heimbewohner beschäftigen, halten die Entbürokratisierung genau an diesen Stellen für falsch.

Experten sehen die Rechte der Heimbewohner in Gefahr. Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Konkret geht es vor allem um zwei Kritikpunkte. Zum einen sollen so genannte ambulant betreute Wohngemeinschaften künftig nicht mehr durch die Heimaufsicht kontrolliert werden. Zum anderen werden die Regeln zur Mitwirkung von Heimbewohnern neu gestaltet. Beides erzürnt nicht nur den Landesseniorenrat. Auch der Sozialverband VdK oder der Landespflegerat kritisieren die Neuerungen, sehen die Qualität in manchen Punkten als massiv bedroht an und fürchten die Möglichkeit, dass unseriöse Anbieter das Feld für sich bestellen.

Das gilt vor allem für den Umgang mit betreuten Wohngemeinschaften. Was harmlos nach Studenten-WG für Ältere klingt, sei tatsächlich ein „knallhartes Geschäftsmodell“, sagt Ronny Brosende, der Vorsitzende des Landespflegerates. Derzeit gebe es rund 670 Einrichtungen dieser Art in Baden-Württemberg, 330 für pflegebedürftige, 342 für behinderte Menschen. Der weit überwiegende Anteil davon mit mehr als 500 Einrichtungen sei nicht selbstorganisiert sondern anbietergestützt – ähnlich wie die großen Pflegeheime.

Wohngemeinschaften setzen viel Geld um

Die Heimaufsicht soll nach dem neuen Gesetz nicht mehr zuständig sein. Brosende hält das für einen Skandal. Er habe selbst Einrichtungen gesehen, die im zweiten Stock gelegen und nur über eine Wendeltreppe erreichbar sind, Pflegebedürftige müssten sich dort wie Gefangene vorkommen. Den Verweis des Ministeriums, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen nach wie vor kontrolliere, lassen die Experten nicht gelten. Dieser Dienst kontrolliere stichprobenartig den Pflegedienst, aber nicht zwingend in der entsprechenden WG, sagt Hans-Josef Hotz, der Vorsitzende vom Landesverband des VdK.

Zusätzliches Problem: Schon jetzt wird mit entsprechenden Wohngemeinschaften viel Geld umgesetzt, bei acht bis 12 Bewohnern pro WG könnten das im Jahr schon eine halbe Millionen Euro oder mehr sein, sagt Ronny Brosende. Wenn WGs künftig quasi ohne Kontrolle wirtschaften, dann könnte manch ein klassischer Heimbetreiber auf den Gedanken kommen, seine Einrichtung zu schließen und an gleicher Stelle mehrere WGs nebeneinander anzubieten. Das bietet für die Bewohner erhebliche Nachteile. In einem festen Pflegeheim gebe es für die Bewohner einen erhöhten Kündigungsschutz, sagt Hans-Josef Hotz. Bei Wohngemeinschaften seien sowohl der Pflegevertrag als auch dann das Mietverhältnis sehr viel einfacher aufzulösen.

Streit auch beim Thema Mitbestimmung

Zweiter Streitpunkt ist die Mitbestimmung von Heimbewohnern. Mit dem Verweis darauf, dass es immer schwieriger werde, Bewohner zu finden, die sich für die Gemeinschaft engagieren wollen, sieht der Gesetzesentwurf ein Ende der verpflichtenden Regeln vor. Künftig sollen die Einrichtungen ohne Zwang entsprechende Möglichkeiten bieten. Der VdK bemängelt, dass es keine konkreten Beispiele des Ministeriums gebe, wann und wo es denn schwer gewesen sei, engagierte Bewohner zu finden. Im Gegenzug präsentiert der Sozialverband eigene Zahlen. Im Rhein-Neckar-Kreis habe eine Befragung ergeben, dass 93 Prozent der Einrichtungen einen Beirat hätten – und dass diese in den meisten Fällen recht gut funktionierten.

Bisher durften die Bewohnerbeiräte mitreden, wenn es zum Beispiel über Fragen von Umbauten, Aktivitäten oder aber Essen ging, sagt Hotz. Künftig herrsche Rechtsunsicherheit, wann ihre Stimme überhaupt gefragt sei. Vermutlich, so Eckart Hammer, der Vorsitzende des Landesseniorenrates, seien lediglich die Heimbetreiber „happy“ über die neuen Regeln, weil sie den organisatorischen Aufwand der Beiratswahlen nicht mehr hätten. Zudem, so Hammer, dürfe nicht vergessen werden, dass auch Einrichtungen für Behinderte von den neuen Paragrafen erfasst werden – dort funktioniere das Beiratswesen in der Regel „noch besser“.

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